Karlsruhe. Die Deutsche Post muss fremde Briefkästen neben ihren eigenen und in der Nähe ihrer Filialen dulden. Der ehemalige Monopolist scheiterte mit einer Klage gegen einen lokalen Wettbewerber vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Zwar könne es sein, dass Briefe in den falschen Kästen landeten und damit länger zum Empfänger bräuchten, wie die Post argumentiert hatte. Das rechtfertige aber kein Verbot, sondern liege nur daran, dass sich die Kunden noch nicht an das Ende des Briefmonopols gewöhnt hätten, urteilten die Richter des für das Wettbewerbsrecht zuständigen Ersten Zivilsenats (Az.: I ZR 214/07). Die Post erklärte, sie wolle nun sehr genau darauf achten, dass Konkurrenzbriefkästen auch tatsächlich von ihren eigenen unterscheidbar seien.

Das Interesse der Postkonkurrenten, ihren Kunden die Nutzung der Briefkästen so bequem wie möglich zu machen, sei höher einzuschätzen als die Verwechslungsgefahr, entschied der Bundesgerichtshof.