Verfassungsgericht sieht ohne deutsche Hilfe das Rettungspaket in Gefahr

Berlin/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die deutschen Milliardenfinanzhilfen an Griechenland frei gemacht. Der Zweite Senat wies einen Eilantrag von fünf Euro-Skeptikern gegen die Auszahlung der Notkredite als unbegründet ab, teilte das Karlsruher Gericht am Wochenende mit. In der nötigen Abwägung hätten die Nachteile für die Allgemeinheit bei einem Stopp der Hilfe überwogen, falls sich diese als verfassungsgemäß erweise, hieß es zur Begründung. So hätte Deutschland bei einem gerichtlichen Stopp der Finanzhilfe die Nothilfe für Griechenland in dem Moment abbrechen müssen, in dem sie gefordert gewesen sei, so der Senat. Dadurch wäre das Rettungspaket insgesamt infrage gestellt gewesen, was nach Einschätzung der Bundesregierung die Stabilität der Währungsunion gefährdet hätte.

Die Kläger, der Euro-Skeptiker Joachim Starbatty, die Professoren Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Hankel, der ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator Wilhelm Nölling (SPD) und der Ex-Thyssen-Vorstand Dieter Spethmann, hätten keine konkreten Anhaltspunkte für eine unumkehrbare Grundrechtsverletzung vorgebracht. Sie hatten argumentiert, Deutschland drohe eine Inflation, sollte Griechenland die Kredite nicht zurückzahlen. Dies verstoße gegen das Sozialstaatsprinzip und die Eigentumsrechte der Bürger. Mit ihrem Eilantrag wollten sie erreichen, dass das Geld vorerst nicht ausgezahlt werden darf.