Die Leserfrage: Ich bin Freiberufler, aber es läuft noch nicht so richtig. Ich überlege darum, einen oder mehrere 400-Euro-Jobs anzunehmen. Geht das? Muss ich das irgendwo anmelden?

Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Bei den umgangssprachlich 400-Euro-Jobs genannten Anstellungsverhältnissen spricht man auch von Mini-Jobs oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die maßgebende Verdienstgrenze für diese Jobs beträgt einheitlich 400 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel 30 Prozent pauschale Abgaben auf den Lohn.

Jeder, ob selbstständig oder angestellt, kann neben seiner Hauptbeschäftigung ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen. Zu beachten ist aber, dass mehrere Mini-Jobs des Arbeitnehmers zusammengerechnet werden. Überschreitet das Gesamtentgelt die Grenze von 400 Euro, besteht deshalb volle Versicherungspflicht für sämtliche geringfügigen Beschäftigungen.

Beträgt das Gesamtentgelt dabei weniger als 800 Euro, gilt eine Gleitregelung für die Arbeitnehmeranteile, das heißt der Arbeitnehmer zahlt in diesem Bereich nicht den vollen Sozialversicherungsbeitrag.

Man muss allerdings unterscheiden, ob es sich bei der Hauptbeschäftigung um eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit handelt. Neben einer selbstständigen Tätigkeit können Sie so viele Mini-Jobs ausüben, wie Sie wollen, solange Sie die Grenze von insgesamt 400 Euro nicht überschreiten. Neben einer angestellten Haupttätigkeit können Sie nur einen 400-Euro-Job ausüben. Selbst dann, wenn Sie in mehreren geringfügigen Arbeitsverhältnissen weniger als insgesamt 400 Euro verdienen.

Der Arbeitgeber muss die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de