Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung rechtens?

Die Leserfrage: Ich bin Einzelhandelskaufmann und arbeite in einem Bekleidungsgeschäft mit zwölf Angestellten. Jetzt bin ich gekündigt worden. Es sei nicht mehr genug Arbeit für alle vorhanden, und ich sei am wenigsten lange dabei. Ist das rechtens?

Das sagt Rechtsanwalt Christian Wieneke-Spohler: Sie wurden betriebsbedingt gekündigt, weil Ihr Arbeitsplatz angeblich weggefallen ist. Damit die Kündigung einwandfrei ist, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass beispielsweise infolge von Umsatzrückgängen oder Umstrukturierung der Arbeitsabläufe so viel weniger für die Verkäufer zu tun ist, dass insgesamt ein Arbeitsplatz entfällt und deshalb einem Mitarbeiter gekündigt werden darf.

Es reicht nicht aus, dass der Arbeitgeber einen Umsatzrückgang nachweist. Es muss sich hieraus ergeben, wie viel Arbeitszeit weniger anfällt und wie sich der Bedarf an Arbeitskräften reduziert hat. Da aber ein bestimmter Umfang an Umsatzrückgang nicht automatisch mit Rückgang an Arbeitszeit im Verkauf identisch ist, muss der Arbeitgeber konkret belegen, wie viel weniger zu arbeiten ist. Möglich wäre ja auch, dass zwar der Umsatz schrumpft, aber dennoch nicht weniger Kunden zu bedienen sind, da nur der einzelne Kunde für weniger Umsatz sorgt.

Zusätzlich muss in einem Betrieb mit mindestens zehn Mitarbeitern wie dem Ihren die Kündigung den Kriterien der Sozialauswahl genügen. Hierbei kommt es auf das Alter der Mitarbeiter, die Dauer ihrer Betriebszugehörig-keit, Unterhaltspflichten und etwaige Schwerbehinderung an. Da Ihr Arbeitgeber den Rückgang an Arbeitszeit nur schwer wird beweisen können, haben Sie gute Chancen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung nicht anerkennt.

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de