Wie man sich wehren kann, wenn man wegen zu vieler Arzttermine eine Abmahnung bekommt.

Leserfrage: Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich angeblich zu viele Arzttermine in meine Arbeitszeit lege und es bei zwei konkreten Projekten habe an Einsatz fehlen lassen. Wie kann ich mich wehren?

Das sagt Rechtsanwältin Silke Grage: Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erheben gegen Ihren Arbeitgeber Klage auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte oder Sie lassen ihm eine Gegendarstellung zukommen, die in Ihrer Personalakte abgelegt werden muss. Ich empfehle Ihnen den zweiten Weg. Denn die Klage vor dem Arbeitsgericht ist mit Kosten verbunden und belastet das Arbeitsverhältnis.

Durch eine Gegendarstellung erzielen Sie dasselbe Ergebnis. Käme es später Ihnen gegenüber zu einer verhaltensbedingten Kündigung, müsste Ihr Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess das angebliche Fehlverhalten, das er in seiner Abmahnung beschrieben hat, im Einzelnen genau darlegen und beweisen. Durch Ihre Gegendarstellung läge dann Ihr Standpunkt zu den Vorgängen bereits vor.

Inhaltlich ist zu der Abmahnung zu bemerken, dass Arztbesuche grundsätzlich während der Freizeit zu erfolgen haben, es sei denn, der Termin muss zwingend während der Arbeitszeit stattfinden. Dies setzt entweder eine besondere Dringlichkeit voraus oder den erfolglosen Versuch des Arbeitnehmers, den Arzttermin auf eine Zeit außerhalb der Arbeitzeit zu verlegen.

Der zweite Punkt der Abmahnung, in dem Ihnen fehlender Einsatz vorgeworfen wird, ist sehr allgemein gefasst, sodass die Abmahnung schon aus diesem Grunde unwirksam sein dürfte. Nach der Rechtsprechung muss ein Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers konkret beschreiben. Pauschale Äußerungen reichen nicht aus.

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Unsere Autorin Silke Grage ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.ra-grage.de