Die Leserfrage: Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 38,5 Stunden pro Woche, also knapp acht Stunden täglich. Tatsächlich bin ich von 8 bis 17 Uhr im Job und mache eine Dreiviertelstunde Mittag. Wie viele Pausen stehen mir eigentlich zu?

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Stelling: Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Ruhepausen und Betriebspausen. Ruhepausen sind im Voraus festgelegte Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, in denen der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit ist. Weil es sich um eine Arbeitsunterbrechung handelt, ist die Ruhepause nicht in der vertraglichen oder tariflichen Arbeitszeit enthalten und wird nicht bezahlt.

Die Betriebspause ist hingegen aus technischen Gründen erforderlich, weil zum Beispiel eine Abteilung auf das Arbeitsergebnis einer anderen Abteilung warten muss. Ebenso wie unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen sind deshalb Betriebspausen auf die Arbeitszeit anzurechnen und werden entlohnt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber Dauer und Lage der Ruhepausen zu bestimmen. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden müssen die Pausen insgesamt mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Eine Aufteilung in Abschnitte von mindestens 15 Minuten ist möglich. Länger als sechs Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt werden.

In Ihrem Fall arbeiten Sie mehr, als der Arbeitsvertrag vorschreibt. Bei fünf Arbeitstagen von 8 bis 17 Uhr abzüglich einer Mittagspause von 45 Minuten beträgt Ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit 41,25 Stunden. Sie "schenken" Ihrem Arbeitgeber also wöchentlich 2,75 Stunden. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Chef über eine Herabsetzung Ihrer Anwesenheitszeit oder eine Gehaltsanpassung verhandeln. Dabei müsste auch darüber gesprochen werden, wie mit den in der Vergangenheit aufgelaufenen Überstunden umgegangen werden soll.

Dr. Rainer Stelling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet unter www.rae-gleim.de