Berlin. Facebook hatte einen kritischen Kommentar mit Verweis auf eigene Regeln gelöscht. Ein deutsches Gericht hat die Löschung aufgehoben.

Ein Berliner Facebook-Nutzer hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Mannes zu löschen und ihn zu sperren. Die Entscheidung vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18), die Facebook noch nicht zugestellt wurde, liegt unserer Redaktion vor. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht es einem Netzwerk verbietet, einen Nutzer-Kommentar zu löschen.

Der Berliner hatte Anfang Januar in seinem Facebook-Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

Facebook-Kommentar wurde gelöscht

Der Kommentar wurde von Facebook gelöscht. „Du hast kürzlich etwas gepostet, was die Facebook-Richtlinien verletzt“, teilte das Netzwerk dem Nutzer mit, dessen Account zudem für 30 Tage gesperrt wurde.

Der Rechtsvertreter des Berliner Nutzers, der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, argumentierte in dem Verfahren damit, sein Mandat habe als Facebook-User mit der Plattform einen Vertrag: Sie könne dessen Daten nutzen, im Gegenzug sei es dem Berliner erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. An diesen Kontrakt habe Facebook sich zu halten. Es ist anzunehmen, dass die Richter diese Rechtsauffassung teilten. Begründet haben sie ihre Entscheidung aber nicht. In dem Verfügungsverfahren wurde Facebook als Gegenseite nicht gehört. (khr)