Hamburg. Keine Einigung beim Protokoll einer wichtigen Vorstandssitzung. Streit zwischen JuLis und FDP Landesverband dauert an.

Seit drei Monaten erschüttert ein erbitterter Streit zwischen Parteichef Michael Kruse und dem Vorstand auf der einen und vier führenden Jungen Liberalen (JuLis) auf der anderen Seite den FDP-Landesverband. Und die Fronten verhärten sich weiter: Beide Seiten konnten sich nicht auf zentrale Formulierungen des Protokolls einigen, das den Verlauf und die Abstimmungen der Vorstandssitzungen wiedergeben soll, auf der das Zerwürfnis aktenkundig wurde.

Darum geht es politisch: Der frühere JuLi-Landeschef Carl Cevin-Key Coste hatte den später nicht ausgeführten Plan Kruses, gegen die Hotspot-Regelung des rot-grünen Senats zu klagen, als „PR-Aktion“ und chancenlos bezeichnet. Nachdem der Landesvorstand daraufhin Coste von seinem Posten als justiz- und innenpolitischer Sprecher abberufen hatte, sprach JuLi-Vize Nils Knoben von „politischer Säuberung“ und „inhaltlicher Gleichschaltung“ – Formulierungen, für die er später um Entschuldigung bat.

Streit zwischen FDP und JuLis hält weiter an

Doch am 14. April – Gründonnerstag – beschloss der Landesvorstand bei nur zwei Gegenstimmen ein Parteiausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens gegen das JuLi-Quartett einzuleiten, zu dem auch die Landeschefin Theresa Bardenhewer und die Pressesprecherin Gloria Teichmann gehören. Darüber hinaus sollten die Mitgliedsrechte der vier bis zur Entscheidung des Landesschiedsgerichts über den Parteiausschluss ruhen. Sechs Tage darauf folgte die Kehrtwende: Der Landesvorstand hob seine Beschlüsse auf und kündigte an, nun auf Dialog mit den internen Kritikern zu setzen.

Doch was genau hat die Parteispitze am 14. April beschlossen? Laut dem Protokoll, das nach vielen Wochen nun vorliegt, hat der Landesvorstand für einen „Antrag auf Ordnungsmaßnahmen nach Ermessen des Schiedsgerichts, einschließlich eines Ausschlusses nach näherer Formulierung durch den Prozessvertreter“ gestimmt. Das klingt vergleichsweise milde.

Coste erinnert sich anders. Es sei nur um den Parteiausschluss gegangen. So sei es auch in der Einladung zur Vorstandssitzung formuliert worden, in der der zu behandelnde Antrag vorformuliert war: „Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens gemäß §6 Absatz 2 Satz 1 der Bundessatzung in Verbindung mit §11 Ziffer 2 Buchstabe b der Schiedsgerichtsordnung unserer Partei (Antrag auf Ausschluss)“.

Vier JuLis rufen das Schiedsgericht an

Einen kleinen, aber erheblichen Unterschied gibt es auch bei dem Antrag zum sofortigen Ruhen der Mitgliedsrechte der vier. „Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts“ heißt es in der Einladung. Das bedeutet wirklich: mit sofortiger Wirkung. Im Protokoll der Sitzung heißt es nun jedoch: „für die Dauer eines einzuleitenden Verfahrens“. Danach wären die JuLis bis zum Beginn eines Schiedsgerichtsverfahrens noch Mitglieder gewesen.

Die vier haben wie berichtet ihrerseits mit einem 183-Seiten-Schriftsatz das Schiedsgericht angerufen, das feststellen soll, dass der geplante Ausschluss rechtswidrig war. Rechtsbeistand ist Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum. Der Landesvorstand hat für seine Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 5. August beim Schiedsgericht erreicht.