Hamburg . Wohnungen von Paparazzi durchsucht: War der Zwischenfall mit Herbert Grönemeyer ganz anders? Ein prominenter Bestsellerautor klärt auf.

„Dauernd Jetzt“ hieß seine Tournee durch die Stadien der Republik. Jetzt kommt die DVD dazu heraus, die nächsten Termine für die Konzerte 2016 stehen (am 8. Juni auch in Hamburg), gerade hat er wieder einen Preis abgeräumt, ist als „Pionier des Pop“ im SWR gerühmt worden. In Hamburg hat er am Dienstag mit Erfolgsregisseur Anton Corbijn, seinem Freund, dessen Film „Life“ vorgestellt. An diesem Sonntag ist er nach dem Tatort in der ARD bei Günther Jauch zu Gast, um über die Flüchtlinge zu talken. Beileibe ist der Musiker Herbert Grönemeyer ein öffentlicher Mensch. Und sein eigener „Tatort“, ein Fall aus seinem Privatleben, entpuppt sich nun als Krimi.

Offenbar ist der angeblich gewaltsam verlaufene Zwischenfalls mit zwei Fotografen, mutmaßlich Paparazzi, am Kölner Flughafen im Dezember vergangenen Jahres anders abgelaufen als bislang angenommen. Grönemeyer soll ausgerastet sein, als die Fotografen seine Partnerin und seinen Sohn ablichten wollten. So stellten es die beiden dar, dazu gibt es auch ein Video und Bilder. Nur sollen sich gerade in den Bildsequenzen, die als Beweis vorgelegt worden seien, eben keine Hinweise auf Grönemeyers Gewalt finden. Wie der Bestseller-Autor und Anwalt Ferdinand von Schirach („Verbrechen“, „Schuld“) im „Spiegel“ schreibt, hätten die beiden Fotografen offenbar gezielt provoziert. Sollte Grönemeyer eine Falle gestellt werden?

Zwei Gutachten würden Grönemeyers Version stützen, dass er mit seiner Tasche einen Fotografen nicht am Kopf getroffen habe und dass die Verletzungen wohl nicht von dem Vorfall stammten. Grönemeyer hätte, schreibt Schirach, tatsächlich dagegen vorgehen dürfen, dass sein Sohn und seine Partnerin nicht fotografiert werden. Denn anders als er seien sie Privatpersonen, deren recht am Bild man verteidigen dürfe. „Notfalls mit Gewalt“, schrieb Schirach.

Zudem sei das Video von dem Vorfall manipuliert worden, und das könnte insgesamt zum Eindruck beitragen, hier würde eine Straftat vorgetäuscht. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft Köln jetzt die Wohnungen der Fotografen durchsuchen lassen. Das immerhin wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit. Zu solchen Maßnahmen greifen Ermittler nur, wenn ein schwerwiegendes Vergehen vorliegt. Und das hat offenbar nicht Grönemeyer begangen.