Rund neun Monate nach dem Freispruch für die “Nipplegate“-Aktion von Janet Jackson, hat der Supreme Court das Urteil nun aufgehoben.

Washington. Genau wie ihr Bruder Michael wusste Janet Jackson schon immer sehr genau, wie man die Aufmerksamkeit am besten auf sich zieht. Beim US-Football-Finale 2004 hatte Justin Timberlake ihr beim gemeinsamen Auftritt in der Halbzeitpause das Bustier heruntergerissen - angeblich aus Versehen. Zum Vorschein kam für mehrere Sekunden die blanke Brust der Sängerin, die jedoch an der pikanten Stelle mit einem großen Stern überklebt war.

Timberlake und Jackson schien der Vorfall kaum unangenehm zu sein. Im Gegenteil: Plötzlich waren alle Augen der 90 Millionen Fernsehzuschauer auf sie gerichtet, plötzlich hatten sie für jede Menge Schlagzeilen gesorgt. Und auch der US-TV-Sender CBS hatte keinen Grund sich zu beschweren, die Einschaltquoten sprachen an dem Abend für sich.

Und dennoch blieb der Fall, der in den Medien als "Nipplegate" bekannt wurde, nicht ohne rechtliche Konsequenzen. Bis heute wird vor Gericht darüber diskutiert, ob die Aktion angebracht war oder nicht. Nun ist der skandalöse Auftritt erneut ein Thema. Der Supreme Court in Washington will noch einmal darüber entscheiden, inwieweit das Zeigen der blanken Brust mit einer Geldbuße bestraft werden soll oder nicht.

Zunächst hatte die US-Medienaufsicht FCC eine Strafe in Höhe von 550.000 Dollar gegen den übertragenden TV-Sender CBS verhängt. Im vergangenen Jahr dann hatte ein Bundesgericht in Philadelphia nach dreijähriger Verhandlung diese Strafe mit der Begründung aufgehoben, CBS sei nicht für Jacksons Handeln verantwortlich. Die US-Regierung sperrte sich jedoch gegen dieses Urteil und bat den Obersten Gerichtshof um eine erneute Prüfung des Falles.

Jetzt sollen neun Richter den Auftritt von Janet Jackson neu verhandeln. Zunächst hatten diese gestern in einer öffentlichen Verhandlung das Urteil des Berufungsgerichts von 2008 aufgehoben. Das Berufungsgericht solle noch einmal prüfen, ob der Sender nicht doch ein Strafgeld hätte zahlen müssen, entschieden die höchsten Richter nun. Die US-Regierung argumentierte in ihrem Antrag, Jacksons „öffentliche Entblößung“, die das größte Publikum „in der Fernsehgeschichte“ gehabt habe, falle unter das US-Verbot der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Deswegen müsse die Strafe gegen CBS beibehalten werden.