Nach einer dreijährigen Ausbildung wird vor der regionalen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Im Anschluss haben Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Die früher notwendige dreijährige Gesellenzeit als Zulassungsvorausetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach bestandener Meisterprüfung hat der Bäcker das Recht, sich selbstständig zu machen und auszubilden. Bäcker arbeiten in handwerklichen Betrieben in der Backstube, in der industriellen Produktion (Brotfabriken) und im Verkauf an der Ladentheke.

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