Berlin. Ein Mann, der 450 Kilo Cannabis schmuggelte, kommt durch das neue Gesetz um eine Haftstrafe herum – und wird finanziell entschädigt.

Anfang April ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Es erlaubt den Konsum und Besitz der Pflanze unter gewissen Voraussetzungen. Jetzt beeinflusst dieses Gesetz ein Urteil so stark, dass ein Mann, der eine nicht unerhebliche Menge Cannabis nach Deutschland geschmuggelt hat, sogar um eine Haftstrafe herumkommt. Das Mannheimer Landgericht hat einen 36-Jährigen vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten beschuldigt, im Jahr 2020 mehrmals größere Mengen der Droge von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es um einen Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam geworden seien die Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software Encrochat.

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In der Hauptverhandlung sah die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen mittels Lastwagen als Hauptbeweismittel. Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung am Freitag, dass sich die Kammer auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom März 2022 stütze. Demnach seien die verschlüsselten Chats nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar. Diese seien an den Paragrafen der Strafprozessordnung zur Online-Durchsuchung gekoppelt und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

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Warum der Angeklagte finanziell entschädigt wird

Hintergrund sei, dass Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nun nicht mehr zu den Betäubungsmitteln zähle und weitere Bedingungen wie Bandenkriminalität nicht zuträfen. Die Nachrichten sind nach Auffassung des Gerichts daher nicht mehr verwertbar. Hätte es sich um eine andere Droge gehandelt, so der Vorsitzende Richter, wäre das Urteil unter Umständen anders ausgefallen. Die Kammer sei nicht von der Unschuld des Mannes überzeugt. Aber ohne die Encrochats fehlten schlussendlich überzeugende Beweise.

Das Landgericht ordnete eine finanzielle Entschädigung an den 36-Jährigen für die verbrachte Untersuchungshaft an. Die Kammer schloss sich damit den Forderungen der Verteidigung an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Sie will laut einer Sprecherin in Revision gehen. Der BGH wird somit prüfen, ob das Landgericht die Gesetzeslage korrekt interpretiert hat.