Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kann nach Beleidigungen in privaten Chatgruppen eine fristlose Kündigung drohen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Thüringen) hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Mitglieder von privaten Internet-Chatgruppen – dazu zählen auch Plattformen wie WhatsApp – bei diskriminierenden oder beleidigenden Bemerkungen gegenüber ihren Arbeitskollegen nicht unbedingt auf den Schutz der Vertraulichkeit setzen können. Sollten in privaten Chats menschenfeindliche Kommentare an die Öffentlichkeit gelangen, kann das schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen – einschließlich einer fristlosen Kündigung – nach sich ziehen.

Bundesarbeitsgericht fällt Urteil: Kündigung bei Beleidigung in WhatsApp-Gruppe möglich

Das Urteil wurde in einem speziellen Fall bei der renommierten Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen unter der Kennung 2 AZR 17/23 gefällt. Es wurde betont, dass die Erwartung der Vertraulichkeit je nach Art und Inhalt der Nachrichten sowie der Gruppengröße variieren kann.

Deutschlands führende Arbeitsrechtsexperten waren in diesem Verfahren erstmals mit der komplexen Frage konfrontiert, ob eine kleinere WhatsApp-Gruppe als geschützter privater Raum angesehen wird, in dem Mitglieder von der Annahme ausgehen können, dass ihre Nachrichten vertraulich bleiben und ohne jegliche arbeitsrechtliche Folgen ausgetauscht werden können.

AppWhatsApp
ArtMessenger-Dienst
UnternehmenMeta Platforms
Erscheinungsjahr2009
UnternehmenssitzMountain View, Kalifornien
Nutzerüber 2 Milliarden

Urteil zu Beleidigungen in WhatsApp-Chats: Warum diese Entscheidung von Bedeutung ist

Das Urteil ist besonders bedeutsam, da die rechtliche Behandlung von beleidigenden Bemerkungen in geschlossenen Messaging-Gruppen in Deutschland bisher uneinheitlich war und für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Grauzone darstellte. (dpa/jsn)