Hamburg/Köln. Doch auch in der Hansestadt gilt an stillen Feiertagen eingeschränktes Feiern. Kritik am Tanzverbot an Karfreitag kommt von Humanisten.

An den sogenannten stillen Feiertagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen Tagen aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen ist. Untersagt sind dann auch andere öffentliche Veranstaltungen, die über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“, etwa Sportveranstaltungen.

Fast alle Bundesländer haben ganztägige oder nach Stunden befristete Tanzverbote an Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Heiligabend. Die stärksten Einschränkungen gelten in Hessen: Zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gilt dort das Tanzverbot nahezu durchgängig. Es betrifft zudem bestimmte Zeiten an Neujahr, Pfingsten, Fronleichnam oder Weihnachten.

Lockerungen in Bremen, Dom-Verbot in Hamburg

Kritiker fordern immer wieder Lockerungen des Tanzverbots. Zum Teil mit Erfolg: Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg lockerte das Gesetz im vergangenen Jahr. Die schwarz-grüne Regierung in Hessen beharrt hingegen auf den geltenden Regelungen.

Am stärksten wurde die Regelung bisher in Bremen und Berlin gelockert. Dort ist das Feiern nur bis 21 Uhr untersagt. Auch in Hamburg und Brandenburg ist die Regel weniger strikt. In der Hansestadt bleibt dem Frühlingsdom, dem größten Volksfest des Nordens, der Betrieb am Karfreitag allerdings untersagt.

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Laut Paragraf vier der sogenannten Feiertagsschutzverordnung müssen die Diskotheken und Kneipen in Hamburg ab zwei Uhr nachts für 24 Stunden die Musik leiser drehen, da „musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.

Nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht sowie an Heiligabend verboten.

Humanisten kritisieren Tanzverbot

Die Humanisten halten es für unangemessen, an Karfreitag Vergnügungen und Tanzveranstaltungen zu verbieten. „Ich finde es nicht zeitgemäß, wenn der Staat an einem staatlich festgelegten Tag allen Bürgern vorschreibt, was sie privat in ihrer Freizeit zu unterlassen haben“, sagte der Geschäftsführer des Humanistischen Verbands Deutschlands, Jürgen Steinecke, der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Er unterstütze die Christen in ihrem Wunsch nach Respekt, betonte Steinecke. „Ich finde den Respekt gegenüber den Hochämtern der Religionsgemeinschaften wichtig.“ Wegen des Kreuzigungshintergrunds halte er es für pietätlos, in Nachbarschaft etwa einer Kirche öffentlich lautstark zu feiern. Bei der Frage des Vergnügungsverbots gehe es allerdings darum, ob Menschen etwa in einem Club oder einer Vereinsgaststätte feiern dürften. Steinecke widersprach damit dem evangelischen Landesbischof Ralf Meister aus Hannover.

Zustimmung in der Bevölkerung

Der Bischof hatte für den Schutz des Karfreitags geworben und dazu aufgerufen, stille Feiertage zu bewahren. „Unsere Gesellschaft lebt von öffentlichen Unterbrechungen, die Selbstverständlichkeiten und Alltägliches infrage stellen“, sagte er. Die meisten Kritiker hätten gegen einen arbeitsfreien Tag nichts einzuwenden. Wer dies in Anspruch nehme, solle den Grund für den Feiertag auch dann achten, wenn er nicht der eigenen Überzeugung entspreche.

In der Bevölkerung gibt es derweil noch relativ breite Zustimmung zum bestehenden Tanzverbot. In einer aktuellen repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprach sich die Mehrheit (53 Prozent) für die Beibehaltung eines solchen Verbots am Karfreitag aus. 38 Prozent waren für eine Aufhebung. Der Rest der 1310 Befragten antwortete mit "Weiß nicht".