Limburg/Rom. Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hatte mit seinem Luxus-Amtssitz einen Finanzskandal ausgelöst.

Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss nach dem Finanzskandal um seinen Amtssitz keine Wiedergutmachung zahlen. Rom halte „die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht“, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, habe diese Entscheidung Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen im Vatikan mitgeteilt. Das Bistum akzeptiere die Entscheidung Roms, dass kein Verfahren geführt werden solle, sagte ein Sprecher der Diözese.

Grothe und sein Stellvertreter Wolfgang Rösch waren in der vergangenen Woche zu Gesprächen im Vatikan gewesen. „Der Heilige Stuhl hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Fragen rund um den Bau des Bischofshauses in Limburg befasst. Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt“, sagte Grothe der Mitteilung zufolge.

Nachfolger gesucht

Allerdings steht demnach weiterhin nicht fest, wann die Diözese einen Nachfolger für den zurückgetretenen Tebartz-van Elst bekommt. „Ich hoffe und wir arbeiten darauf hin, dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist.“ Gemeinsames Ziel Roms und der Bistumsleitung sei, dem Neuen einen „möglichst unbelasteten“ Start ins Amt zu ermöglichen.

Die neue Residenz auf dem Domberg kostete rund 31 Millionen Euro - ein Vielfaches der ursprünglich geplanten Summe. Das Bistum musste wegen des Bauprojektes 3,9 Millionen Euro abschreiben. Das sei aber nicht zwingend der tatsächlich entstandene Schaden, heißt es aus Limburg. Dieser sei derzeit nicht zu beziffern.

Monatelange Diskussion um Schadenersatz

Die Diözese hatte angesichts der Kostenexplosion nach eigenen Angaben bereits vor mehreren Monaten in Rom die Frage nach Schadenersatz gestellt und dazu erläutert: „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen. Grundsätzlich ist bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig.“

Tebartz-van Elst hatte wegen des Finanzskandals und heftiger Kritik an seinem Führungsstil im März 2014 seinen Posten auf dem Limburger Domberg verloren.