Frankfurt(Oder). Der Angeklagte im „Maskenmann“-Prozess ist zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Unter anderem wegen versuchten Mordes.

Der Angeklagte im sogenannten Maskenmann-Prozess ist vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 47-Jährigen in dem Indizienprozess am Freitag unter anderem des versuchten Mordes schuldig. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Nun will die Verteidigung des Angeklagten das Urteil anfechten. Rechtsanwalt Axel Weimann kündigte am Freitag an, Revision einzulegen. „Wir haben ein Jahr versucht, ein Fehlurteil zu verhindern“, sagte er nach dem Urteilsspruch im Landgericht Frankfurt (Oder).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 zwei Millionärsfamilien südöstlich von Berlin überfallen und einen Bankmanager entführt zu haben. Der vorbestrafte Angeklagte hatte zu Verhandlungsbeginn die Taten bestritten. Bei allen Überfällen trug der Täter eine Art Imkermaske - daher kommt die Bezeichnung Maskenmann.

Der Prozess wurde auch deshalb bundesweit mit viel Interesse verfolgt, weil die Ermittlungsarbeit der Behörden in die Kritik geriet. Polizeibeamte hatten als Zeugen angegeben, dass sie nicht in alle Richtungen - etwa einer fingierten Entführung - hätten ermitteln dürfen.