Magdeburg. Der Flug ins All wird eine Stunde dauern. Der Streit darum, wer ihn antritt, wurde mehr als ein Jahr ausgetragen. Nun gibt es eine Entscheidung.

Sie wurde einst als strahlende Gewinnerin präsentiert, und sie bleibt es auch: Eine Magdeburger Kfz-Meisterin kann sich auf einen Kurztrip in den Weltraum freuen. Vor Gericht setzte sie sich gegen einen Berliner Gebrauchtwagenhändler durch, der den Flug bei einer Fastfoodkette gewonnen und dann mit der Frau getauscht hatte. Aus seiner Sicht war deutlich mehr Tauschwert vereinbart als er tatsächlich bekam. Diese Version habe er aber nicht beweisen können, entschied das Landgericht Magdeburg am Donnerstag. Die Klage des Mannes wurde abgewiesen. Er kann gegen das Urteil aber Berufung einlegen.

Die Kfz-Meisterin bereitet sich nun weiter auf den Weltraumflug vor, der nach ihren Angaben für Herbst 2016 geplant ist. Die etwa einstündige Reise führt mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in rund 100 Kilometer Höhe. Medizinische Tests und Eignungsprüfungen hat sie schon bestanden und auch ein erstes Training absolviert, wie sie sagte. Ein zweites Training sei geplant.

Richter Jörn Draack legte den Streitwert - also den Wert des Fluges - auf 80.000 Euro fest. „Es handelt sich um eine sehr exklusive Reise, nicht um einen Pauschalurlaub auf Mallorca.“ In seiner Urteilsbegründung sagte er, vermutlich habe der Kläger von Anfang an die Absicht gehabt, den Gewinncoupon zu verwerten und nicht selbst zu fliegen. Das zeige eine SMS: „Willst du zum Mond fliegen?“, habe er seine Bekannte zu Beginn gefragt.

Dass deutlich mehr als der tatsächlich getauschte sieben Jahre alte Mercedes mit rund 80.000 Kilometern Laufleistung in Rede gewesen sei, habe nicht glaubhaft nachgewiesen werden können, sagte der Richter. Der Kläger hatte angegeben, es seien mehrere Wagen und Alufelgen zum Tausch vereinbart worden. Sie seien auf dem Gelände der Magdeburger Werkstatt der Frau besichtigt worden. Tatsächlich biete die Kfz-Meisterin gar keine fahrbereiten, werthaltigen Wagen und Alufelgen an, sagte Draack.

Die Frau zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: „Ich hab’s gehofft, ich bin sehr glücklich darüber.“ Der Kläger und sein Anwalt waren bei der Urteilsverkündung am Donnerstag nicht dabei - das ist in Zivilprozessen auch nicht nötig. Bei vorangegangenen Verhandlungstagen hatte er der Kfz-Meisterin oft lautstarke Betrugsvorwürfe gemacht. Das Medieninteresse war groß.

So auch schon im Mai 2013: Die damals 49-jährige Frau war den Medien im Mai 2013 als strahlende Gewinnerin des Fluges präsentiert worden. Sie posierte mit Helm und silberfarbenem Anzug für Fotos und sprach mit vielen Journalisten. Niemand wusste damals, dass sie gar nicht selbst den Coupon gezogen hatte.