Ein 62-Jähriger behauptet, ein Geldautomat der Targobank habe ihm den Finger gebrochen, als er sein Geld aus dem Schacht nehmen wollte. Die Bank bestreitet alle Schuld. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Düsseldorf. Es ist wohl einer der kuriosesten Fälle, die vor einem Gericht in Düsseldorf jetzt verhandelt wurde. Ein Eisdielen-Besitzer aus dem Ruhrgebiet hat die Targobank auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil ein Geldautomat ihn „gebissen“ und so einen Finger gebrochen haben soll, als er sein Geld aus dem Schacht nehmen wollte.

Nun hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden – zugunsten der Bank. Die hatte angegeben, das Gerät habe jahrelang einwandfrei gearbeitet. Man habe gegen einen solchen Unfall keine Vorkehrungen treffen können. Das Gericht sah dies auch so. Daran ändere auch ein älterer, ähnlicher Vorfall in einer anderen Filiale nichts. Die Bank ist nach Auffassung der Richter ihrer Pflicht zur Wartung und Kontrolle des Geldautomaten nachgekommen. Sie sei nicht verpflichtet, die Kunden darüber hinaus vor fernliegenden und nicht absehbaren Gefahren zu schützen.

Weiter erklärte das Gericht, die Bank habe nicht voraussehen können, dass der Kunde mit seiner ganzen Hand in das Geldausgabefach greifen würde. Denn die Geldscheine ragten bei der Ausgabe etwa daumendick über die Klappe des Ausgabeschachts hinaus.

Der Hersteller des Automaten sei nach dem Vorfall eingeschaltet worden und habe an dem Gerät nichts Ungewöhnliches feststellen können, sagte ein Sprecher der Bank in Düsseldorf. „Wir hoffen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen.“

Kunden der Bank hatten vor Gericht berichtet, dass sie beim Abheben eines größeren Geldbetrags diesen nicht auf Anhieb aus dem Schacht hätten herausnehmen können. Beim Nachgreifen habe sich dann die Klappe geschlossen – mit entsprechend schmerzhaften Folgen.

Der Geschädigte erhält nach dem Urteil für den folgenschweren „Biss“ somit weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.