2700 Euro Geldstrafe für den 63-Jährigen, der mit der Jugendlichen auf einem Campingplatz in Itzstedt angebandelt und Sex mit ihr versteigert hatte. Die Polizei fasste ihn mit einem Trick.

Rastatt. Eine mögliche Freiheitsstrafe ist ihm erspart geblieben, einem 63-Jährigen, der ein 15 Jahre altes Mädchen aus Itzstedt (Kreis Segeberg) bei Sex-Geschäften im Internet unterstützt hat. Das Amtsgericht Rastatt verurteilte ihn am Montag zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Die Richterin erklärte, die Taten resultierten aus einer Liebesbeziehung. Die Sache falle damit nicht in den „üblichen Rahmen wie Menschenhandel oder Zuhälterei“. Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wie es bei „üblichen Fällen“ möglich wäre, sei somit nicht angemessen. Zudem sei der Mann von Anfang an geständig gewesen.

Der Fall um das ungleiche Paar erregte bundesweit Aufmerksamkeit: Der Mann aus Schleswig-Holstein half der Jugendlichen im Herbst dabei, Sex mit ihr über ein einschlägiges Portal im Internet zu versteigern. Die Polizei konnte den Mann im September auf einem Campingplatz bei Rastatt festnehmen, nachdem der Bruder des Mädchens sich als Freier ausgegeben und ein Treffen vereinbart hatte.

Kennengelernt hatten sich der Mann und die Schülerin auf einem Campingplatz in Itzstedt bei Hamburg. Sie lebte dort mit ihrer Mutter. Den 63-Jährigen hatte ein „finanzieller Absturz“ dorthin verschlagen, erklärte die Richterin in Rastatt. Im Sommer 2014 soll aus den beiden einvernehmlich ein Paar geworden sein.

Um Geld für das gemeinsame Leben und die Flucht nach Süddeutschland zu besorgen, beschlossen sie gemeinsam, sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Dafür fertigte der Mann Nacktfotos der Schülerin an und bot das Mädchen auf einer Internet-Sex-Seite zur Auktion an.

Entsprechende Fotos und Filme fanden die Beamten auf Rechnern des Verurteilten. Auch ein Tagebuch, das der Mann und der Teenager gemeinsam geführt haben sollen, war auf der Festplatte zu finden.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass das Mädchen mit Unterstützung des Verurteilten in sechs Fällen gegen Bezahlung Freier bediente. Damit habe sich der 63-Jährige der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger schuldig gemacht, befand das Gericht. Der Mann soll jetzt 180 Tagessätze à 15 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Monate Haft auf Bewährung plädiert. In dem Urteil wurde auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz berücksichtigt: Bei der Festnahme wurde eine illegale Schreckschusspistole im Besitz des Mannes gefunden.

Zudem sei der Strafbetrag auf die wirtschaftliche Situation des Verurteilten angepasst, erklärte das Gericht – der Täter schätzte seine Schulden auf rund 300.000 Euro. Zum Auftakt des eintägigen Prozesses betonte der 63-Jährige noch vor Ausschluss der Öffentlichkeit, dass er nicht in die Ecke der Pädophilie gestellt werden wolle. „Das ist nicht korrekt“, sagte er. So habe er zuvor eine langjährige Beziehung zu einer 15 Jahre älteren Frau unterhalten.

Zur genauen Befragung der Beteiligten und Zeugenaussagen schloss die Richterin die Öffentlichkeit aus, um vor allem die Privatsphäre der 15-Jährigen zu schützen, die ebenfalls aussagte. Nach Angaben des Staatsanwalts gaben der Verurteilte und das Mädchen an, nicht mehr in Kontakt bleiben zu wollen.

Der kränklich wirkende Verurteilte warf der 15-Jährigen, die zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Gerichtssaal war, vor, „extrem sex-süchtig“ zu sein. Noch vor Urteilsverkündung bedankte sich der Mann bei der Staatsanwaltschaft und seiner Pflichtverteidigerin für „einen fairen Prozess“.