Nach dem ersten Fall einer Ebola-Infektion in Europa sind fünf weitere Personen auf der Isolierstation einer Madrider Spezialklinik. Bei einem Mann fiel ein Ebola-Test inzwischen negativ aus.

Madrid. Nach der Infektion einer spanischen Pflegehelferin mit dem Ebola-Virus ist eine weitere Kollegin der Frau in die Isolierstation einer Madrider Klinik eingewiesen worden. Sie habe ebenfalls zu dem Team gehört, das zwei mit Ebola infizierte Geistliche behandelt hatte, verlautete in der Nacht zum Mittwoch aus Krankenhauskreisen. Die Frau weise leichtes Fieber auf. Eine Ebola-Infektion sei bei ihr bislang nicht festgestellt worden.

Spanien hatte zwei Missionare aus Westafrika ausfliegen lassen, die sich dort mit dem gefährlichen Virus infiziert hatten. Beide Männer starben wenig später. Eine Klinikangestellte, die einen der Geistlichen gepflegt hatte, zog sich unter bislang ungeklärten Umständen selbst die Krankheit zu. Dies war die erste Ebola-Infektion von Mensch zu Mensch innerhalb Europas.

Die Ebola-Infizierte soll zwischen 40 und 50 Jahre alt und kinderlos sein. Sie leide unter Fieber, befinde sich aber in einem stabilem Zustand, teilte der Leiter des medizinischen Krisenstabs, Fernando Simón, dem Radiosender Cadena SER mit.

Entwarnung bei weiterem Ebola-Verdachtsfall

Neben der Ebola-Kranken waren vier weitere Patienten zur Beobachtung in der Isolierstation der Carlos-III-Klinik. Dabei handelte es sich um den Ehemann der Pflegehelferin und zwei Kolleginnen. Bei einem weiteren Mann, der von einer Reise aus Nigeria zurückgekommen war, stellte sich inzwischen der Ebola-Verdacht als unbegründet heraus. Ein Test bei dem Spanier sei negativ ausgefallen, teilten Gesundheitsbehörden am Mittwoch mit.

Insgesamt wurden rund 50 weitere Kontaktpersonen der Frau überwacht, darunter mehrere Kollegen aus der Klinik. Gesundheitsministerin Ana Mato will das Parlament an diesem Mittwoch über die Krise unterrichten.

Unterdessen teilte die Regierung der Region Madrid mit, dass der Hund der Ebola-Patientin namens Excalibur eingeschläfert werden soll. Es bestehe die Gefahr, er könne das Virus in sich tragen und verbreiten. Der Kadaver solle verbrannt werden. Die Regierung musste einen Gerichtsbeschluss für die Einschläferung erlangen, um sich gegen die Einwände der Familie durchzusetzen.