Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den Fall des umstrittenen Kirchenmannes komplett zu den Akten gelegt. Kirchliche Kommission will noch im Januar Ergebnisse zu Limburger Untersuchungen vorlegen.

Limburg/Hamburg/Bonn. Für den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist das Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch. Es sei nach Zahlung der Auflage von 20.000 Euro bereits im Dezember endgültig eingestellt worden, berichtete ein Sprecher der Hamburger Justiz am Donnerstag. Bis dahin galt das Verfahren als vorläufig eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hatte. Im November fiel die Entscheidung, den Fall gegen eine Geldauflage einzustellen.

Tebartz-van Elst steht unter anderem wegen der Kostenexplosion für den Bau seines neuen Amts- und Wohnsitzes auf dem Limburger Domberg in der Kritik. Er hält sich aufgrund einer Entscheidung des Papstes seit Ende Oktober für unbestimmte Zeit außerhalb seines Bistums auf. In dieser Zeit überprüft eine kirchliche Kommission die Vorwürfe zu dem Bauprojekt. Ergebnisse sollen im Laufe dieses Monats vorliegen.

Limburger Weihbischof predigt zu Tebartz

Derweil sorgt der Finanzskandal im Bistum Limburg auch im neuen Jahr für Gesprächsstoff in der katholischen Kirche. Der Limburger Weihbischof Thomas Löhr sprach in seiner Silvesterpredigt von einer schwierigen Situation für das Bistum, auch weil Tebartz-van Elst wegen Abwesenheit sein Amt derzeit nicht ausübe. Eine Auswertung der Erschütterung und Kontroversen werde noch lange dauern. Wie das Geschehene einzuordnen und welche Lehre für die Zukunft zu ziehen sei, könne nicht abschließend gesagt werden.

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kritisierte unterdessen kirchliche Stimmen, „die schon vor dem Abschlussbericht der Untersuchungskommission öffentlich das Urteil gefällt haben, der Bischof könne keinesfalls zurückkehren“. Auch der Kölner Kardinal Meisner, zu dessen Kirchenprovinz das Bistum Limburg gehört, nahm Tebartz-van Elst mit Hinweis auf die laufenden Untersuchungen gegen Vorverurteilungen in Schutz.

Generalvikar mahnt Zurückhaltung an

Der Kölner Dompropst und langjährige Generalvikar Norbert Feldhoff verteidigte beim traditionellen Silvesterempfang des Erzbistums Meisners Zurückhaltung in der Debatte. Es sei nicht Aufgabe des Kardinals, Stellung zum Finanzgebaren des Limburger Bischofs zu beziehen. „Dass er sich aber schützend vor einen stellt, der buchstäblich am Boden liegt, ist gut.“

Zugleich zeigte sich Feldhoff skeptisch über eine mögliche Rückkehr von Tebartz-van Elst in sein Bistum. „Unbestreitbar ist, dass in Limburg das Vertrauen zu diesem Bischof völlig zerstört ist.“

Die Entscheidung über dessen Zukunft liege in den Händen von Papst Franziskus, betonte Feldhoff und fügte hinzu: Wenn laut Kirchenrecht bereits ein Pfarrer, dessen Dienst ungeachtet der Schwere seiner Schuld „schädlich“ oder „unwirksam“ geworden sei, vom Bischof seiner Pfarrei enthoben werden könne, „wird der Heilige Vater wissen, was er auch im Blick auf Limburg und im Blick auf die Situation der katholischen Kirche in Deutschland zu tun hat“.