Die Rechtsnachfolger des „King of Rock 'n' Roll“ streiten mit einer Plattenfirma um Millionen aus Elvis Presleys Hits. Nun hat das Oberlandesgericht München ein Teilurteil gesprochen.

München. Die Songs von Elvis Presley gehören zum Kulturgut – und sie sind Millionen wert. Über diese Millionen streitet die Firma Elvis Presley Enterprises, die den Nachlass des „King of Rock 'n' Roll“ verwaltet und daran verdienen will, mit der Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records). Es geht um die Vermarktungsrechte an Hits wie „Heartbreak Hotel“, „Jailhouse Rock“ oder „Hound Dog“ – allerdings ausschließlich in Deutschland.

Die Firma, an der Elvis' Tochter Lisa-Marie Presley 15 Prozent hält, fordert Nachzahlungen in Millionenhöhe. Am Donnerstag erzielte sie vor dem Oberlandesgericht München einen Teilerfolg: Es entschied, dass die Plattenfirma Arista Music Auskunft darüber geben muss, in welchem Umfang seit April 2008 in Deutschland Elvis-Titel veröffentlicht und verwertet wurden – und auch die damit erzielten Umsätze und Gewinne sollen offengelegt werden.

Die Elvis Presley Enterprises könnte damit doch noch Nachzahlungen von der Plattenfirma bekommen – und es könnte um Millionen gehen. Das Gericht hat den Streitwert jedenfalls auf 3,34 Millionen Euro festgesetzt. Ein Termin für die Schlussentscheidung steht nicht fest.

Die Vermarktungsrechte hatte der große Elvis – wohl etwas kurzsichtig – am 23. Februar 1973 an seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft, die heute Arista Music heißt und zu Sony gehört.

Für mehr als 1000 Songs bekam er damals nur 5,4 Millionen US-Dollar. Die Hälfte des Geldes habe Elvis dann auch noch seinem Manager geben müssen, der die Idee für diesen sogenannten Buyout gehabt habe, teilte das britische Unternehmen Calunius in London mit.

Calunius ist ein Prozessfinanzierer, der die Prozesskosten für Elvis Presley Enterprises übernimmt. Im Falle eines Sieges vor Gericht wird die Londoner Firma an den Nachzahlungen beteiligt, bei Misserfolg bleibt sie auf den Kosten sitzen.

Nach Abzug von Steuern blieben dem „King“ von diesem unvorteilhaften Deal in den 70er Jahren nur 1,35 Millionen Dollar übrig – für Lieder, deren Branchenwert inzwischen auf mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt wird. Nach Angaben von Calunius bekam Elvis für die Rechte in Deutschland eine Pauschal-Lizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa 10 bis 15 Dollar.

Das wollten Elvis' Nachlassverwalter so nicht auf sich sitzen lassen und haben deshalb geklagt. Ihnen könnte dabei das deutsche Urheberrecht zugutekommen. Der „King“ sei zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet worden, behaupten sie und berufen sich auf den sogenannten Bestseller-Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes.

Seit 2002 stärkt nämlich der Paragraf 32a das Recht des Urhebers an seiner Schöpfung. Verkürzt gesagt ermöglicht der Gesetzesabschnitt einem Künstler, auch dann noch an seinem Werk zu verdienen, wenn er die Rechte daran längst abgetreten hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Rechteinhaber nach der Rechteübertragung unverhältnismäßig viel daran verdient.

Im November 2011 war Elvis Presley Enterprises mit den Forderungen vor dem Landgericht München gescheitert, daraufhin gingen die Kläger in Berufung und zogen vors Oberlandesgericht. Damals hieß es in der Begründung des Gerichts, Presley habe sich 1973 „durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen“. Das Landgericht schloss mit einem Lied-Zitat von Elvis aus dem Jahr 1956: „I want money, honey.“