Der Unglückskapitän der „Costa Concordia“, Francesco Schettino, muss sich vor Gericht verantworten. Der Prozess soll am 9. Juli beginnen. Das hat der für die Voranhörungen zuständige Richter entschieden.

Rom. Der Kapitän des im Januar 2012 vor der italienischen Küste verunglückten Kreuzfahrtschiffs „Costa Concordia“ muss sich ab Juli wegen fahrlässiger Tötung in einem Strafprozess verantworten. Das entschied ein Gericht in Grosseto nach mehrwöchigen Anhörungen am Mittwoch. Der Prozess gegen Kapitän Francesco Schettino soll am 9. Juli beginnen. Bei dem Unglück vor der Insel Giglio waren im Januar 2012 insgesamt 32 Menschen ums Leben gekommen, darunter zwölf Deutsche.

Schettino wolle keinen verkürzten Prozess für sich beantragen, hatte sein Verteidiger erklärt. Mit den fünf weiteren Beschuldigten hatte sich die Anklage auf Verhandlungen über das Strafmaß verständigt, um sie ohne Beweisaufnahme verurteilen zu können.

Die „Costa Concordia“ hatte am Abend des 13. Januar 2012 mit mehr als 4200 Menschen an Bord einen Felsen vor der italienischen Insel Giglio gerammt und war leck geschlagen. Schettino wird vor allem fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen, außerdem soll er das Schiff unverantwortlich nah an die Küste gesteuert haben, um dem Hafen einen traditionellen Seemannsgruß zu entrichten. Zudem soll er das gekenterte Schiff vor dem Abschluss der Evakuierung verlassen haben.

Das Wrack der „Costa Concordia“ liegt noch immer vor der Küste von Giglio. Seit mehr als einem Jahr bemüht sich eine US-Bergungsfirma, das Schiff wieder aufzurichten, um es zum Abwracken in einen Hafen zu bringen.