Eine Frau, die mit zwei Brüdern, eineiigen Zwillingen, geschlafen hat, wird Mutter. Beide Männer, so hat es das Oberlandesgericht (OLG) in Celle am Mittwoch entschieden, müssen keine Spermaprobe abgeben. Es gibt gegenwärtig keine wissenschaftlichen Methoden, mit denen die Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen gerichtsfest beweisbar wäre.

So wird der 15 Jahre alte Kläger aus dem Landkreis Hameln wohl so schnell nicht erfahren, wer sein Vater ist. Der Landkreis kann auch weiterhin keinen Kindesvater zur Kasse bitten. Dass dies für den Jungen schwer begreifbar ist, war dem Gericht wohl klar, das die Pressemitteilung mit "Wenn Justiz und Medizin an ihre Grenzen stoßen ..." überschrieb.

Das Gericht ließ fünf Gutachten über neue Verfahren anfertigen: "Aber beim jetzigen Stand der Wissenschaft gibt es kein erprobtes Verfahren." Gedacht als Trost für den 15-Jährigen: "Vielleicht ermöglicht der wissenschaftliche Fortschritt dem Kläger irgendwann in Zukunft noch einmal, die Tür zur Klärung seiner Abstammung aufzustoßen."