Der Streit zwischen Ottfried Fischer und einem Journalisten der „Bild“-Zeitung um ein Sex-Video geht in eine neue Runde.

München. Der Dauer-Prozess um ein Sex-Video mit dem Schauspieler Ottfried Fischer (59) geht in ein weiteres Jahr. Weil am Dienstag ein Zeuge fehlte, soll die Verhandlung voraussichtlich am 8. Januar weitergehen. Angeklagt ist ein Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung, Fischer tritt als Nebenkläger auf.

Fischer und die Staatsanwaltschaft werfen dem Journalisten vor, den Kabarettisten im Jahr 2009 mit einem Video erpresst zu haben. Der Film soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten in seiner Münchner Wohnung zeigen. Der Journalist ist wegen Nötigung und Verletzung der Privatsphäre mit unbefugten Bildaufnahmen angeklagt. Er bestreitet jeden Versuch einer Erpressung. Eine Veröffentlichung des Videos sei nie geplant gewesen. Am Dienstag fehlte im Prozess der Zeuge, der dem Journalisten das Video damals zuspielte.

Der 59-jährige Fischer sagte vor Gericht aus, er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. „Ich hatte Angst um meine Existenz.“ Er habe das Ende seiner Karriere befürchtet. Der „Bild“-Zeitung habe er nur ein Interview gegeben, „weil ich eine Heidenangst hatte vor einer Latte von Artikeln“. Weiter sagte Fischer: „Die Schlagzeile „Huren, Huren, Huren“ wird immer bleiben.“ Die Zeitung sei sehr mächtig. Er habe nur seine Ruhe haben und erreichen wollen, „dass ich nicht wieder in den Dreck gezogen werde“.

Wäre die Zeitung nicht im Besitz des Videos gewesen, hätte er sich nicht in einem Interview zu seiner Beziehung zu Prostituierten geäußert, gab Fischer vor Gericht an. „Ich hätte kein Interview zu diesem Thema gemacht. Das ist ja meine Privatsache, das geht ja niemanden ’was an.“ Es gebe einen großen Unterschied zwischen Privat- und Intimsphäre, betonten Fischers Anwälte: „Alles bis zur Gürtellinie ok.“ Wo das Video heute sei, weiß Fischer nach eigenen Angaben nicht: „Ich hab’s nicht.“

Der Axel-Springer-Verlag, der „Bild“ herausgibt, sieht in Fischers Anzeige gegen den Mitarbeiter einen Angriff auf die Pressefreiheit. Der Journalist hatte damals als Reporter gearbeitet und ist nun nach einer Zeit in einem anderen Verlag Ressortleiter bei „Bild“. Die Anklage stelle „einen gravierenden Angriff auf die Pressefreiheit dar“, hieß es in einer Mitteilung, die bei Gericht verteilt wurde. Man habe nie gedroht, vielmehr habe Fischers damalige Agentin die „Bild“-Zeitung in ihre PR-Strategie einbauen wollen, sagten der Angeklagte und seine Anwälte.

Vor Gericht sagte auch die Agentin, der Journalist habe keine Interviewforderungen gestellt und auch nicht mit der Veröffentlichung des Sex-Videos gedroht. „Er hat gesagt: „Das Video ist für uns zu heiß“.“ Sie sprach von „offensiver Medienpolitik“ ihrerseits und sagte über das Interview: „Wir haben das angeboten.“ Eine positive Berichterstattung in der „Bild“-Zeitung sei wichtig gewesen. Ihr gegenüber habe Fischer nie von einer Bedrohung gesprochen, sagte die Frau, die nicht mehr für Fischer tätig ist.

In erster Instanz war der Journalist vom Amtsgericht München verurteilt, in zweiter vom Landgericht freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht München hob den Freispruch indes wieder auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück.

Auch ein neues Urteil wäre voraussichtlich nur eine Etappe. „Es wird wahrscheinlich noch weitergehen“, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der neuen Verhandlung. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht hier eine Entscheidung trifft.“

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, hat im Auftrag des Axel-Springer-Verlages bereits ein Gutachten verfasst über das Spannungsfeld „Strafbarkeit von Journalisten und Pressefreiheit“. Er kommt darin zu dem Schluss, der Journalist habe sich einwandfrei verhalten, als er das kompromittierende Video beschaffte. „Vermutlich kann man angesichts der konkreten Umstände sogar von einer journalistischen Pflicht zur frühen Recherche sprechen“, heißt es in dem Gutachten.