Es geht um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre des bekannten Schauspielers. Boulevard-Reporter muss sich erneut verantworten.

München. Es ist eine neue Runde im Rechtsstreit um ein Sex-Video – mittlerweile die vierte: Der Schauspieler Ottfried Fischer und ein ehemaliger „Bild“-Reporter treffen sich an diesem Dienstag erneut vor Gericht. Fischer wirft dem Journalisten vor, ihn mit einem Video, das den Kabarettisten beim Sex mit zwei Prostituierten zeigen soll, erpresst zu haben. Der Reporter ist wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen angeklagt. Er bestreitet jeglichen Erpressungsversuch.

Der Journalist hatte das Video 2009 gekauft. In der Folge gab Fischer der „Bild“-Zeitung auf Anraten seiner damaligen Agentin ein Interview. Dies habe er nur aus Angst vor einer Veröffentlichung der Aufnahmen getan. Sonst „hätte ich eigentlich keinen Grund gehabt“, sagte der an Parkinson erkrankte 59-Jährige als Zeuge. „Pressefreiheit ist nicht Erpressungsfreiheit“, hatte Fischer den Rechtsstreit wiederholt kommentiert.

Nach Angaben des Reporters war eine Veröffentlichung der Aufnahmen nie vorgesehen. Eine Drohung habe es auch nicht gegeben. Das Amtsgericht kam in erster Instanz allerdings zu der Überzeugung, Fischer habe aus dem Kauf der Bilder auf eine Abdruck-Absicht schließen können, sollte er das Interview verweigern. Der Journalist wurde 2010 zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt.

Zu einem anderen Ergebnis kam allerdings die Berufungsstrafkammer, die den Journalisten freisprach – den Freispruch aber nicht zur Zufriedenheit des Revisionsgerichts begründete. Das Oberlandesgericht hob das Urteil als rechtsfehlerhaft auf und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Dort kommt es nun zum neuen Prozess. Dabei soll auch Fischer selbst erneut als Zeuge gehört werden.