In München hat nach der Sprengung einer US-Fliegerbombe das große Aufräumen begonnen. Einsturzgefährdete Häuser gibt es nicht.

München. Auch am Tag drei nach dem Fund einer 250 Kilogramm schweren Weltkriegsbombe mitten in München konnten einige Anwohner noch nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Die Druckwelle der Sprengung hatte mindestens 17 Häuser beschädigt, Fassaden eingedrückt und fast alle Fenster im Umkreis zerbersten lassen. Der Bereich rund um den Fundort war auch am Donnerstag noch abgesperrt – auch zur „Eigentumssicherung“, wie ein Polizeisprecher sagte. Versuche von Plünderungen habe es aber nicht gegeben, betonte der Sprecher.

Von Seiten der Stadt gab es eine gute Nachricht: Keins der Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft der Explosion sei einsturzgefährdet, die Statiker konnten Entwarnung geben. Allerdings habe ein Haus Risse im Mauerwerk. Ein Gutachter soll diese nun genauer prüfen. Auch wenn alle Häuser als „standsicher“ gelten, seien einige Wohnungen noch nicht wieder bewohnbar. Wegen Schäden an Dächern blieb die Feilitzschstraße für den Verkehr gesperrt.

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Die Stadt München prüft derzeit nach eigenen Angaben, wie Anwohner und Geschäftsleute möglichst schnell entschädigt werden können. „Es ist derzeit unmöglich, eine pauschale, allgemeingültige Aussage zu treffen“, sagte ein Sprecher. Die Rechtslage sei äußerst komplex. Gegen die Stadt könnten keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden, bekräftigte er. Bei der Sprengung sei alles ordnungsgemäß verlaufen. Ein Abtransport der US-Fliegerbombe, die am Montag bei Bauarbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Kneipe „Schwabinger 7“ gefunden worden war, wäre viel zu riskant gewesen.

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Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) versprach aber, den Anwohnern unter die Arme zu greifen. Für Geschäftsleute kommt beispielsweise neben den Schäden auch noch ein Verdienstausfall hinzu. Für eine Hilfe der Kommune sei aber eine rechtliche Grundlage nötig, die Juristen nun so schnell wie möglich klären wollen. Auch die Versicherungen hatten angekündigt, Mieter und Hausbesitzer könnten ihre Schäden bei ihnen geltend machen – etwa bei ihrer Gebäude- oder Hausratsversicherung. (dpa)