Der 17-jährige Tim K. erschoss im März 2009 15 Menschen und sich selbst. Die Tatwaffe gehörte seinem Vater, der jetzt angeklagt wurde.

Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden (Baden-Württemberg) kommt vor Gericht. Die Dritte Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart ließ die Anklage gegen den 51-jährigen Unternehmer zu. Der Vater sei jedoch nicht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen verdächtig. Vielmehr bestehe laut Gericht hinreichender Tatverdacht nur wegen fahrlässiger unerlaubter Überlassung einer Schusswaffe und unerlaubter Überlassung von Munition.

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Sein Sohn Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden einen Amoklauf gestartet und mit der Beretta-Sportpistole seines Vaters zwölf Menschen getötet und elf weitere verletzt. Auf der Flucht durch Winnenden und Wendlingen tötete er anschließend noch drei Männer, bevor er sich selbst das Leben nahm.Laut Gericht hatte der angeklagte Vater die Tatwaffe entgegen der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften nicht im verschlossenen Waffentresor im Keller seines Hauses, sondern in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer unter Kleidung verborgen aufbewahrt. Das mit zehn Patronen geladene Magazin habe er in seiner Nachttischschublade - versteckt in einem Handschuh - verwahrt. Ein weiteres Magazin steckte demnach in seiner frei zugänglich im Keller abgestellten Sportschützentasche.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Tat seines Sohnes durch die vorschriftswidrige Verwahrung der Sportpistole und der Munition ermöglicht zu haben. Er habe bewusst gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen in der Meinung, nur ihm seien die Verstecke bekannt. Dabei habe er die Gefahr verkannt, dass sein Sohn - der die Waffenleidenschaft des Angeklagten teilte - die Verstecke auskundschaften könnte.

Trotzdem sei eine Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung „nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten, stellte die Jugendkammer fest. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.