Die Männer müssten sich unter anderem wegen Geiselnahme verantworten. Auch der Fluchthelfer der JVA steht vor Gericht.

Aachen. Den Gefängnis-Ausbrechern Michael Heckhoff (46) und Peter Paul Michalski (51) wird vom 20. Mai an der Prozess gemacht. Die Männer müssten sich unter anderem wegen Geiselnahme verantworten, teilte das Aachener Landgericht am Mittwoch mit. Mit ihnen steht auch der JVA-Beamte (40) vor Gericht, der ihnen bei ihrer Flucht geholfen haben soll. Die beiden Kriminellen waren am 26. November vergangenen Jahres aus dem Aachener Gefängnis ausgebrochen und hatten auf der Flucht zwei Taxifahrer, eine Schülerin und ein Ehepaar in ihre Gewalt gebracht. Die Geiseln blieben unverletzt. Es sind 17 Verhandlungstage geplant.

Heckhoff und Michalski sind unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme angeklagt. Der 40 Jahre alte Beamte muss sich wegen Beihilfe zu einem Teil dieser Taten sowie Bestechlichkeit und Gefangenenbefreiung verantworten. Der JVA-Beamte hatte als Fluchthelfer wohl eine entscheidende Rolle gespielt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Am Tag vor dem Ausbruch habe er Heckhoff eine Schreckschusspistole gegeben. Dafür soll Heckhoff dem Beamten „illegale Geschäfte“ mit anderen Gefangenen vermittelt haben. Am Fluchtabend habe der Beamte die beiden Gefangenen in den Innenhof des Gefängnisses gebracht. Dort hätten die Ausbrecher einen ahnungslosen Beamten mit vorgehaltener Schreckschusspistole überwältigt, ihm Geld und eine Sporttasche abgenommen.

In einer Schleuse nach draußen habe der Fluchthelfer Heckhoff und Michalski durch ein Schiebefach zwei Dienstpistolen und Munition gegeben. Für seine Dienste sollen ihm die Ausbrecher einen Anteil ihrer Beute aus geplanten Banküberfällen versprochen haben.

Heckhoff wurde drei Tage später in Mülheim/Ruhr gefasst. Michalski ging der Polizei am 1. Dezember am Niederrhein ins Netz. Die Schwerverbrecher waren vor ihrem Ausbruch zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.