Homosexuelle in Österreich bekommen die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Das Parlament stimmte für eingetragene Partnerschaften.

Wien. Homosexuelle können ihre Partnerschaft in Österreich ab nächstem Jahr amtlich machen. Das Parlament in Wien, der Nationalrat, beschloss am Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft, die homosexuellen Paaren zahlreiche bislang der Ehe vorbehaltene Rechte und Pflichten zubilligt. Darunter fallen etwa der Anspruch auf Unterhalt im Falle einer Trennung oder die Hinterbliebenenrente im Todesfall.

Justizministerin Claudia Bandon-Ortner pries die Gesetzesinitiative als wichtigen Schritt in die Realität des 21. Jahrhunderts. Die Regelung gilt ab Januar. Eine Zeremonie beim Standesamt ist nicht vorgesehen, eingetragen wird bei den zuständigen Ämtern, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat.

Die rechtsgerichtete Opposition der Freiheitlichen kritisierte das Gesetz vehement. Generalsekretär Herbert Kickl sprach von einem „Kreuzzug gegen die Familien“. Parteichef Heinz-Christian Strache sieht die Institution der Ehe „untergraben und ausgehöhlt“, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Die Grünen beklagten, dass für Homosexuelle weiter Nachteile gegenüber der Ehe bestünden, etwa das Adoptionsverbot. Letztlich stimmten nur zwei Abgeordnete der Grünen für das Gesetz.