Hans-Jürgen Rösner, einer der Gladbecker Geiselnehmer, ist vom Bochumer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Bochum. Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner (52) ist gestern wegen Drogenbesitzes vom Amtsgericht Bochum zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzende Schwerverbrecher hatte gestanden, Heroin in seiner Zelle aufbewahrt zu haben. Er bezeichnete sich als abhängig. Außerdem gab er an, seit einiger Zeit unter psychischen Problemen zu leiden. Wegen der Verurteilung wird sich sein frühestmöglicher Entlassungstermin im Jahr 2016 nach hinten verschieben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Drogenbesitzes in einem minderschweren Fall eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren gefordert. Rösners Verteidiger plädierte auf eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Rösner hatte mit seinem Komplizen Dieter Degowski 1988 eine Bank in Gladbeck überfallen und mehrere Geiseln genommen. Bei ihrer von zahlreichen Medienvertretern begleiteten Flucht wurden ein 15 Jahre alter Junge und ein 18 Jahre altes Mädchen erschossen.