Nach Medienspektakel um Kachelmann – Presserat und Journalistenverband gegen Einschränkung der Berichterstattung (neu: FDP, SPDund Grüne)

Berlin. Nach den Erfahrungen mit dem Kachelmann-Prozess fordern Rechtsexperten der Union, die Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse zu beschränken. Damit stießen sie am Mittwoch bei den Medien, aber auch Politikern anderer Parteien auf Widerspruch. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird.“

Die Medien müssen nach Ansicht Kauders verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. „Was hilft es dem Opfer einer Vergewaltigung, dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen?“, argumentierte der CDU-Politiker. Damit würden Opfer sexueller Gewalt entmutigt, sich an die Behörden zu wenden.

Kauder schlug vor, strengere Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären“. Außerdem sollte nach seiner Ansicht in der Strafprozessordnung geregelt werden, Zeugenaussagen, die nicht öffentlich gemacht werden, während des gesamten Prozesses besonders zu schützen.

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte derselben Zeitung, eine Selbstregulierung der Medien sei dringend geboten. Geis forderte einen „Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten“.

Der Deutsche Presserat wies die Forderungen zurück. Der Sprecher des Selbstkontrollgremiums der Presse, Bernd Hilder, sagte am Mittwoch im Interview der Nachrichtenagentur dapd: „Es gibt meiner Ansicht nach absolut keinen Anlass für eine gesetzliche Beschränkung der Berichterstattung aus Vergewaltigungsprozessen.“ Dies wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit. Außerdem könnte der Verdacht aufkommen, dass es bei Prozessen Kungeleien hinter verschlossenen Türen gebe.

Zu Zeitungsartikeln über Kachelmann hat der Presserat nach Angaben Hilders fünf Beschwerden erhalten, von denen vier abgewiesen wurden und eine ein Randthema betraf. „Im Prinzip konnten wir noch keinen gravierenden Verstoß feststellen“, betonte er.

Ein neuer Ehrenkodex wird nach seiner Ansicht nicht gebraucht. Nach dem bestehenden Pressekodex seien Persönlichkeitsrechte geschützt, sagte Hilder. Prominente dürften nicht vorverurteilt werden. „Und auch sie haben ein Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre.“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) , Michael Konken, verwies ebenfalls auf den Pressekodex. „Diese Selbstverpflichtung der Medien macht gesetzliche Regelungen überflüssig.“ Eine Einschränkung der Berichterstattung per Gesetz wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern im Fall Kachelmann auch wirkungslos gewesen, sagte Konken. Hier hätten Journalisten von Anwälten und aus Ermittlungsbehörden Informationen erhalten und seien von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff. Die Forderung Kauders, die Prozessberichterstattung gesetzlich einzuschränken, sei absurd.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, sagte der Online-Ausgabe der „taz.die tageszeitung“: „Berichtsverbote für die Presse oder strafrechtliche Beschränkungen der Pressefreiheit lehne ich strikt ab.“ Der Innen- und Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte demselben Medium, er verstehe „ungute Gefühle“ angesichts des Kachelmann-Prozesses. „Da gab es viele Verlierer, vielleicht hat auch der Rechtsstaat verloren. Als Konsequenz aber in die Pressefreiheit einzugreifen, das geht nicht. Der Schaden wäre größer als der Nutzen.“

Presserat gegen Beschränkung der Prozessberichterstattung

Der Deutsche Presserat weist die Forderung von Politikern zurück, dass über Prozessaussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht mehr berichtet werden darf. Der Sprecher des Selbstkontrollgremiums der Presse, Bernd Hilder, sagte am Mittwoch im Interview der Nachrichtenagentur dapd: „Es gibt meiner Ansicht nach absolut keinen Anlass für eine gesetzliche Beschränkung der Berichterstattung aus Vergewaltigungsprozessen.“ Dies sei ein Eingriff in die Pressefreiheit, „und das ist ein sehr hohes Gut, das schon gar nicht nach einem einzigen bestimmten Prozess nun attackiert werden sollte“.

Hilder, der Chefredakteur der „Leipziger Volkszeitung“ ist, erklärte, wer Schwierigkeiten mit dem einen oder anderen Zeitungsartikel im Zusammenhang mit dem Fall Kachelmann habe, könne sich beim Presserat beschweren. „Es hat auch schon fünf Beschwerden gegeben, davon sind allerdings schon zwei im Vorprüfverfahren als unbegründet abgewiesen worden“, sagte Hilder. Zwei weitere habe der Beschwerdeausschuss zurückgewiesen. Sie beträfen eine Kolumne von Franz Josef Wagner in der „Bild“-Zeitung und die Veröffentlichung der Aussage einer Gynäkologin. Die fünfte Beschwerde galt nach Angaben des Presseratssprechers einem Bericht, der nicht direkt mit dem Fall Kachelmann zu tun hatte. „Im Prinzip konnten wir noch keinen gravierenden Verstoß feststellen“, betonte Hilder.

Nach Ansicht des Presseratssprechers brauchen die Medien keinen neuen Ehrenkodex. „Denn den gibt es ja mit dem Pressekodex schon.“ Vielleicht hätten Journalisten den Pressekodex nicht immer im Hinterkopf, fügte Hilder hinzu. „Sie sollten ihn vielleicht doch ein bisschen stärker dort verankern.“

Persönlichkeitsrechte werden durch den Pressekodex geschützt, betonte Hilder. „Dass über Prominente mehr berichtet wird als über Durchschnittsbürger, das ist im Prinzip nicht zu kritisieren, das müssen sich auch Prominente gefallen lassen, auch wenn es wie im Fall Kachelmann unglaubliche Ausmaße angenommen hat“, sagte der Chefredakteur. Prominente dürften nicht vorverurteilt werden. „Und auch sie haben ein Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre“, sagte er.

Hilder erklärte weiter: „Zu Forderungen, Berichterstattung einzuschränken, kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen!“ Denn es könnte dann der Verdacht aufkommen, „dass es bei maßgeblichen Prozessen gewissermaßen Kungeleien hinter verschlossenen Türen gibt und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert wird“.

In der Diskussion über den Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) gefordert, die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu berichten. (dapd)