Paul Ceglia, ehemaliger Geschäftspartner Zuckerbergs, behauptet, der Facebook-Gründer hätte ihn in die Irre geführt. Ein Gericht wird entscheiden.

Buffalo. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ist erneut verklagt worden. Am Montag reichte ein mutmaßlicher ehemaliger Geschäftspartner Zuckerbergs eine überarbeitete Klage bei einem US-Bundesgericht ein, in der er die Hälfte des Unternehmenswerts beansprucht. Vor einem Jahr hatte Paul Ceglia schon einmal gegen Zuckerberg geklagt. Auf der Grundlage eines Vertrags von 2003 gehörten ihm 84 Prozent des Unternehmens, hatte er damals erklärt.

Ceglias Auffassung nach trat Zuckerberg ihm damals die Hälfte an der Firma ab, bei Verzögerungen beim Start der Website sollte Ceglia noch mehr Geld erhalten. Aus der am Montag eingereichten Klage geht hervor, dass Ceglia vor dem Facebook-Start 2004 auf diese Klausel verzichtete. Gerichtsunterlagen zufolge gab Ceglia Zuckerberg damals 1.000 Dollar (690 Euro) Starthilfe.

Der überarbeiteten Klage wurden E-Mails beigefügt, die Zuckerberg und Ceglia austauschten. Ceglia erklärte, die Mails zeigten, dass Zuckerberg damals versucht habe, ihn in die Irre zu führen. In der Klage heißt es, Zuckerberg habe fälschlicherweise behauptet, seine Website thefacebook.com sei nicht erfolgreich, dass er zu beschäftigt sei, um an dem Projekt zu arbeiten, dass er das Interesse an Facebook verloren habe und er die Website wohl schließen werde.

Zusammenarbeit an anderem Projekt eingeräumt

Orin Snyder, ein Anwalt von Facebook, nannte Ceglia einen Betrüger. Im Juli hatte ein anderer Facebook-Anwalt gesagt, Zuckerberg und Ceglia hätten an einem anderen Webprojekt zusammen gearbeitet, aber nicht an Facebook.

Ebenfalls am Montag hatten zwei frühere Kommilitonen von Zuckerberg vor einem Gericht in Buffalo eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht verweigerte den Zwillingen eine Annullierung ihrer Abmachung mit Zuckerberg und erhielt damit das Urteil eines untergeordneten Gerichts aufrecht. Die Brüder hatten 2008 eine Einigung unterzeichnet, mit der auch der Rechtsstreit um die Urheberschaft der Idee, die zur Gründung von Facebook führte, beigelegt wurde. Die Geschwister erhielten 20 Millionen Dollar (14 Millionen Euro) und eine Beteiligung am Unternehmen. (dapd)