Ein Mann aus dem Westerwald soll seine Tochter und Stieftochter missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. Er sitzt in U-Haft.

Koblenz/Mainz. Ein Familienvater aus dem Westerwald soll mit seiner Stieftochter acht Kinder gezeugt haben. Der 48-Jährige aus Fluterschen in Rheinland-Pfalz habe seine heute 28 Jahre alte Adoptivtochter und seine 18-jährige leibliche Tochter außerdem jahrelang missbraucht und zur Prostitution gezwungen, sagte die Anwältin der 28-Jährigen am Donnerstag und bestätigte damit Recherchen der „Rhein-Zeitung“. Auch an seinem Stiefsohn soll sich der arbeitslose Mann vergangen haben.

Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte, dass der Mann von kommenden Dienstag an wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht steht. Er sitzt seit August 2010 in Untersuchungshaft. Wie die Anwältin der Stieftochter der Nachrichtenagentur dpa sagte, konnte die Polizei ihn festnehmen, nachdem die Stieftochter - die selbst lange geschwiegen hatte - einen an die Mutter gerichteten Abschiedsbrief der verzweifelten jüngeren Schwester gefunden und an das Jugendamt weitergeleitet hatte.

Die Familie lebte in einem Einfamilienhaus mitten im Dorf, das etwa 750 Einwohner hat. Der 48-Jährige sei mit der Mutter der 28-Jährigen verheiratet, sagte Anwältin Katharina Hellwig. Mit seiner Frau habe er zwei leibliche Kinder, darunter die 18-Jährige. Die zwei Söhne und die 28-jährige Tochter aus erster Beziehung der Ehefrau habe der Mann adoptiert.

Laut Anklageschrift soll der arbeitslose Mann von Herbst 1987 bis Sommer 2010 zwei seiner Stiefkinder sowie seine Tochter sexuell missbraucht haben. Mit der Adoptivtochter zeugte er nach Angaben der Nebenklage-Anwältin zwischen 1999 und 2009 acht Kinder. Das erste Kind, ein Junge, starb wenige Wochen nach der Geburt an plötzlichem Kindstod. Es ist im Nachbardorf begraben.

Der Anwältin zufolge besuchten alle Kinder den Kindergarten des Ortes und die Schule im Nachbarort Altenkirchen. Die 28-Jährige lebt mit ihren sieben Kindern mittlerweile nicht mehr in Fluterschen.

Das Gericht hat bis Ende Februar fünf Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert, die Nebenklage schließt sich dem an.