Damit der glanzvolle Abschied vom alten Jahr nicht in der Notaufnahme endet, sollte beim Umgang mit Feuerwerkskörpern einiges beachtet werden

Berlin. Das neue Jahr soll laut begrüßt werden. Und ohne Feuerwerk wäre Silvester nicht Silvester. Damit der glanzvolle Abschied vom alten Jahr nicht in der Notaufnahme endet, sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Sorgfalt und Sicherheit an erster Stelle stehen, mahnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin. Trotz umfassender Aufklärung fordert jede Silvesternacht hierzulande Hunderte Verletzte, mitunter auch Tote. Der mit Abstand häufigste Grund ist ein leichtsinniger Umgang mit der Pyrotechnik.

Vorsicht beginnt bereits beim Kauf. Erlaubt sind nur Artikel, die eine Identifikationsnummer der BAM tragen. "Das betrifft in der Regel alle Feuerwerkskörper, die im normalen Handel erhältlich sind", sagt BAM-Pressesprecherin Ulrike Rockland. Feuerwerkskörper ohne Identifikationsnummer der BAM sind illegal. Der Umgang mit nicht zugelassener Pyrotechnik ist strafbar und kann laut §§ 40 und 41 des Sprengstoffgesetzes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Ebenso können sich Schnäppchenjäger, die ihre Feuerwerkskörper in Polen kaufen, strafbar machen. Diese Artikel tragen meist nicht die BAM-Nummer und dürfen folglich auch nicht eingeführt werden. "Die Sprengkraft von Polen-Böllern ist bedeutend höher, da in Polen Blitzknallsatz erlaubt ist, in Deutschland hingegen nur Schwarzpulver", erläutert Rockland. Blitzknallsatz wirkt wie Sprengstoff und hinterlässt verheerende Verletzungen. "Explodiert ein Böller mit Blitzknallsatz in der Hand, dann ist sie Mus, einfach weg", warnt die Pressesprecherin.

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Besondere Vorsicht sei bei ambulanten Händlern geboten. Auf dem Schwarzmarkt kursieren nicht selten ungeprüfte Produkte, die keine sogenannten Baumusterprüfungen durchlaufen haben und deren Fehlzündungsrate deshalb höher sein kann. Die Feuerwerksware kommt den Angaben zufolge fast ausschließlich aus China.

Vor wenigen Jahren wurden in Deutschland verkaufte Böller und Co. nur von der BAM geprüft und zugelassen. Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2007/23/EG dürfen acht benannte Stellen in Europa die sogenannten Baumusterprüfungen durchführen. Die Prüfungsanforderungen auf dem Rütteltisch und bei der Warmlagerung wurden in leicht abgewandelter Form von Deutschland übernommen. "Hat eine andere Stelle bereits die Baumusterprüfung durchgeführt, klärt die BAM dann nur noch nach Aktenlage, ob der Artikel auf den deutschen Markt kommen darf", sagt die Pressesprecherin.

"Am besten ist es dennoch, wenn alle drei Nummern von der BAM vergeben worden sind: Registriernummer, Identifikationsnummer und CE-Zeichen", sagt Rockland. Diese Nummern stehen auf der Verpackung oder dem Beipackzettel. Die Registriernummer gibt die benannte Stelle an, die für die Bauartprüfung verantwortlich zeichnet. Im Falle der BAM ist es die 0589. Als Identifikationsnummer kann zum Beispiel BAM-F2-0001 zu finden sein.

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Achtsamkeit beim Kauf ersetzt allerdings nicht Vorsicht im Gebrauch. Rockland weist darauf hin, dass vor dem Zünden der Feuerwerkskörper immer erst die Gebrauchsanweisung zu lesen ist. Raketen sollten auf festen Abschussflächen abgefeuert werden und zwar möglichst in einer Flasche, die zusätzlich in einer Kiste steht. Beim Anzünden darf der Kopf nicht über das Geschoss gehalten werden, sondern seitlich davon. Bevor abgebrannte Gegenstände in die Mülltonne geworfen werden, müssen sie abgekühlt sein. Wer alkoholisiert ist, sollte lieber in sicherer Entfernung bei den Zuschauern stehen.

Bei Böllerorgien Ohren mit Stöpseln schützen

Beim Abbrennen von Böllern sollte ein Hörschutz getragen werden, um das Ohr vor schweren Schäden zu schützen. Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte in Neumünster empfiehlt insbesondere Jugendlichen, sich vor Böllerpartys Stöpsel in die Ohren zu stecken. Damit könne dauerhaften Beeinträchtigungen des Gehörs nach einem zu nahe explodiertem Böller vorgebeugt werden. Hörschäden sind nach Aussage von Verbandssprecher Michael E. Deeg die zweithäufigste Unfallursache zu Silvester nach Verbrennungen. Am stärksten gefährdet seien Jugendliche. Hörschutz ist in Hörgeräte-Geschäften für nur wenige Euro erhältlich und von außen nicht sichtbar.

Schäden nach einer Böllerexplosion können dauerhaft sein. Der Knall sei etwa vergleichbar mit einer ans Ohr gehaltenen Spielzeugpistole, deren Schallpegel dann immerhin 190 Dezibel erreiche. Die Schmerzgrenze liegt bei 120 Dezibel und entspricht einem Böllerknall in etwa acht Meter Entfernung. „Mit Glück sind Taubheitsgefühl und Ohrgeräusche am nächsten Morgen wieder verschwunden“, sagt HNO-Arzt Deeg. In vielen Fällen aber blieben Hörschäden im höheren Frequenzbereich und Ohrgeräusche zurück. Diese würden von den Betroffenen als sehr störend empfunden. Manche erlitten auch ein akutes Schalltrauma, dessen Symptome denen des Hörsturzes gleichen.