Kaum war er in Freiheit, schlug er wieder zu: In Duisburg wurde ein Sexualverbrecher nach einem Angriff auf ein Mädchen festgenommen.

Duisburg. Der Sexualverbrecher, der nach seiner Freilassung aus der Sicherungsverwahrung in Duisburg ein zehnjähriges Mädchen angegriffen hat, schweigt bei den Vernehmungen. Er habe keine Aussagen zum Ablauf und den Hintergründen der Tat gemacht, sagte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann sitzt seit Montag wegen versuchter Freiheitsentziehung und versuchten sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft. Er hatte das Kind laut Staatsanwaltschaft an den Hüften gepackt und versucht, es mitzuzerren . Das Mädchen konnte weglaufen und ist laut Polizei unversehrt.

Der 47-Jährige war wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs 1988 und erneut 1994 zu jahrelanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Grundlage für seine Freilassung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Demnach ist eine unbefristete Sicherungsverwahrung unrechtmäßig. Auf Basis dieses Urteils war der Fall des Mannes erneut geprüft worden. Daraufhin wurde er am 18. November freigelassen. Wenige Tage später schlug er dann in Duisburg wieder zu.

Angesichts der Tat gibt es erneut Diskussionen um den Umgang mit gefährlichen entlassenen Sexualstraftätern. Die Deutsche Kinderhilfe sprach von „unverantwortlicher Untätigkeit des Gesetzgebers“ und kritisierte die Duisburger Behörden. Der Mann, der in Duisburg bei Verwandten untergekommen war, hätte nie in der Nähe einer Grundschule einziehen dürfen, so die Kinderschützer. Außerdem hätten die Behörden die Bevölkerung im Viertel informieren müssen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte ein Unterbringungsrecht für Sexualtäter ähnlich wie für psychisch Kranke. In diesem Jahr seien bereits 15 Männer wegen des EU-Urteils freigelassen worden, bis zu 13 Sicherungsverwahrte stünden noch in diesem Jahr vor der Freilassung. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sei auch keine Lösung und überfordere die Polizei, so der GdP-Vorsitzende in NRW, Frank Richter.

Für die Dauerüberwachung des Duisburgers in den ersten Tagen nach seiner Entlassung waren nach Medienberichten 24 Polizisten zuständig. Da sich der Mann unauffällig verhielt, war die Observation abgebrochen worden. Auch diese Entscheidung kritisierte die Deutsche Kinderhilfe scharf. Sexualtäter müssten generell rundum überwacht werden, forderte ihr Vorstandssprecher Rolf Stöckel.