Anklage bleibt bei Mordvorwurf gegen einen der Münchner S-Bahn-Schläger und will zehn Jahre Haft

München. Regungslos sitzt der Angeklagte Markus S., 19, im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner, den Blick stur nach vorne gerichtet. Auch als Staatsanwältin Verena Käbisch im Münchner Landgericht in ihrem Plädoyer den Mordvorwurf erneuert und die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für seine Tat fordert, verzieht er keine Miene. S. habe Brunner auf dem S-Bahnsteig Solln gegen den Kopf getreten, als dieser schon am Boden lag. Auch Sebastian L., 18, ist nicht anzusehen, was in ihm vorgeht, als der Mordvorwurf gegen ihn zurückgenommen wird. Es bleibt der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und die versuchte räuberische Erpressung. Für den zweiten Angeklagten fordert die Staatsanwältin acht Jahre Haft. Beide fallen unter das Jugendstrafrecht.

Die Plädoyers folgen einer mit Überraschungen gespickten Beweisaufnahme. So kam erst nach Beginn des Prozesses heraus, dass Brunner gar nicht direkt an den schweren Verletzungen starb, sondern an einem Herzstillstand. Er hatte ein Herzleiden. Auch dass Brunner als Erster zuschlug, steht inzwischen außer Frage.

Die Nebenklage ließ keinen Zweifel daran, wer an der Eskalation die Schuld trage - "glasklar" Markus S., sagte die Anwältin von Brunners Eltern.

Ein Mordmerkmal, wie die von der Anklage angeführten niederen Beweggründe, sahen die Verteidiger nicht. Es sei wahrscheinlich, dass der Schlag Brunners die Tat ausgelöst habe. Die Angeklagten hätten nicht vorgehabt, ihn anzugreifen. Das Urteil soll am 6. September fallen.