Die 25-Jährige soll ihr Baby der Anklage zufolge nach der Geburt erstickt haben. Seit Mittwoch muss sie sich vor dem Landgericht verantworten.

München. Eine junge Frau soll ihr Baby unmittelbar nach der Geburt umgebracht haben. Seit Mittwoch muss sich die 25-Jährige aus Fürstenfeldbruck wegen Mordes vor dem Landgericht München verantworten. Zum Prozessauftakt wies die Angeklagte die Vorwürfe zurück.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, einen lebensfähigen Jungen im September 2011 im Haus ihrer Eltern in Tegernbach alleine zur Welt gebracht und ihn sogleich erstickt zu haben. Das tote Kind habe sie in eine Plastiktüte gestopft und im Schrank verstaut. Der Anklage zufolge hatte die Mutter eines vierjährigen Sohns befürchtet, ihr Freund werde sich von ihr trennen, falls er von der neuen Schwangerschaft erfahre.

Nach der Darstellung der Angeklagten war der Säugling bei der Geburt lange mit den Schultern im Geburtskanal stecken geblieben. Aufgrund der Komplikationen sei das Baby gestorben. Unter Tränen sagte die junge Frau aus: „Ich habe geschaut, ob er atmet, aber da war nichts.“ Dass sie den Leichnam in einer Tüte entsorgt habe, tue ihr Leid: „Ich schäme mich dafür. So etwas macht man nicht.“

Keine Antwort fand die Frau auf die Frage, warum sie dem Kindsvater die Schwangerschaft verschwieg: „Ich weiß es nicht. Eigentlich wollte ich es ihm ja immer sagen.“ Die Frau verheimlichte die Geburt auch ihren Eltern und den Ärzten, die sie wegen ihrer Blutungen behandelten. Erst bei einer lebensnotwendigen Operation in einer Klinik stellte sich heraus, dass die Frau ein Kind geboren hatte.

Schwarzes Schaf der Familie

Die Angeklagte berichtete von massiven privaten Problemen: Als eine von vier Töchtern sei sie das schwarze Schaf der Familie gewesen. Zeitweise sei sie überschuldet gewesen. Schon bei der Geburt ihres ersten Sohnes, der von einem anderen Mann gezeugt wurde, habe es Komplikationen gegeben. Auch diese Schwangerschaft habe sie zunächst verschwiegen – aus Angst vor ihren Eltern. Angeklagt ist die Frau auch wegen eines Diebstahls.

Der Prozess sollte am Donnerstag fortgesetzt werden.

(dapd)