Der frühere Modern-Talking-Sänger Anders darf nicht alles wiederholen, was er über seine Ex-Frau Nora mal fallen ließ. Er wirft ihr etwa Verschwendungssucht vor. Das Landgericht Koblenz bestätigte ein Verbot weitgehend.

Koblenz. Der frühere Modern-Talking-Sänger Thomas Anders muss sich bestimmte kritische Aussagen über seine Ex-Frau Nora Balling weiter verkneifen. Das Landgericht Koblenz bestätigte das Verbot vom November am Freitag weitgehend (Az. 13 O 4/11). In seiner Autobiografie „100 Prozent Anders“ wirft Anders seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Allerdings darf sich der Sänger nun zur Abfindungssumme anlässlich der Scheidung äußern. Der Anwalt von Anders kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen.

Die Äußerungen von Anders sieht das Gericht als Verstoß gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung an, die Anders und Balling im Rahmen ihrer Scheidung vereinbart hatten. Darauf hatte sich Balling berufen. Die Verpflichtung entspreche wegen der Prominenz beider einem berechtigten Interesse, entschieden die Richter. Sie habe keine „knebelnde Wirkung“. Anders habe außerdem seinen Einwand nicht belegt, dass durch die Vertragsstrafe bei Verstößen in Höhe von 100.000 Euro eine Existenzgefährdung wegen Belanglosigkeiten drohe.

Der frühere Modern-Talking-Sänger und seine Ex-Frau waren bei der Urteilsverkündung nicht dabei. Anders fehlte schon im November. Deshalb kam es damals zu einem Versäumnisurteil, gegen das Anders Einspruch eingelegt hatte. Das Landgericht hob diese Entscheidung nur in einem Punkt auf. Ansonsten bleibt es für Anders beim Maulkorb für bestimmte Äußerungen im Buch, aber auch in Talkshows, Buchlesungen und TV-Shows. Dabei geht es etwa um das Verhalten bei Einkäufen oder sonstige Begebenheiten des Lebensalltags.

Die Richter hatten im November einer einstweiligen Verfügung von Balling stattgegeben. Danach muss Anders ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro zahlen, wenn er die entsprechenden Aussagen aus dem Buch trotz des Verbots weiter macht.

Anders' Anwalt Christian Schertz zeigte sich wenig zufrieden: „Zunächst einmal konnte ein Teilerfolg errungen werden, da Thomas Anders eine Äußerung zugeschrieben wurde, die er gar nicht getätigt hatte. (...) Wir halten das Urteil aber für rechtsfehlerhaft, da es nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die Klägerin selbst in der Vergangenheit oftmals auch in den Medien geäußert hat. Wir werden daher auch Rechtsmittel einlegen und notfalls in einem Grundsatzprozess durch alle Instanzen gehen.“

Für Bernd Schneider, den Anwalt von Nora Balling, war das Urteil ein Erfolg: „Wir sind ausgesprochen zufrieden. Es hat uns gezeigt, dass Nora recht hatte. Es ist ein nachdrückliches Signal für Anders, die ausgestreckte Hand zum Vergleich zu ergreifen.“

Von Marc-Oliver von Riegen