Der Mann und die Frau hatten sich in einem Online-Forum für Gewaltsex kennengelernt und ein Kind gezeugt, nur um dieses zu missbrauchen.

Essen. Eine schier unglaubliche Tat beschäftigte die Richter des Landgerichts Essen. Sie sahen es als erwiesen an, dass ein Paar aus Nordrhein-Westfalen ein Kind zeugte, nur um dieses später sexuell zu missbrauchen. Das gericht verurteilte den 27-jährigen Mann aus Gelsenkirchen und seine ein Jahr jüngere Partnerin aus Mönchengladbach am Montag zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft. (AZ.: 23 KLs 148/11). Das Paar hatte sich in einem Internetchat kennengerlernt, in dem Gewaltsex-Fetischisten ihre Fantasien austauschen.

Im Laufe des Prozesses hatten sowohl die Altenpflegerin als auch ihr Partner umfangreiche Geständnisse abgelegt. Die Richter bezogen auch Protokolle von Chat-Sitzungen in ihre Urteilsfindung mit ein. Aus diesen war das Motiv für die Zeugung eines Kindes eindeutig hervorgegangen.

Der Mann hatte den gemeinsamen Sohn im Alter von gerade einmal fünf Wochen missbraucht – und dabei sich und den Jungen fotografiert. Die Mutter des Kindes hatte die Tat mit angesehen. Das Foto von dem Missbrauch zeigte der Angeklagte später im Internet anderen Sexualpartnerinnen, um diesen zu imponieren. Diese schalteten jedoch die Polizei ein. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 27-Jährigen wurden zahlreiche Fotos und Videos mit kinder-, tier- und gewaltpornografischem Inhalt sichergestellt.

Darüber hinaus ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Mann schon vor Jahren seine eigene Schwester sexuell missbraucht hatte. Auch von diesen Missbrauchstaten sollen Fotos vorliegen. Die Taten sind in das Urteil eingeflossen.

„Die Angeklagten haben einen schutzlosen Säugling zum bloßen Objekt ihrer sexuellen Begierde degradiert und seine Menschenwürde mit Füßen getreten“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Günter Busold in der Urteilsbegründung. Die Richter hätten im Verlauf des Prozesses in Abgründe menschlichen Handelns und Denkens geblickt, die sie „fassungslos und betroffen machen“, so der Vorsitzende. „Die Vorgeschichte dieses Missbrauchs scheint jede Dimension zu sprengen.“

Der fünf Wochen alte Säugling erlitt bei dem Missbrauch keine körperlichen Verletzungen. Die Richter gehen derzeit nicht davon aus, dass das Kind psychische Schäden davongetragen hat. Das Kind steht seit der Entdeckung der Tat unter Betreuung des Jugendamts. Die Mutter hatte sich zuletzt noch um das Sorgerecht für ihr Kind bemüht.

Mit dem Urteil für die Frau entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den Mann hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf konkrete Strafanträge verzichtet. (dpa/abendblatt.de)