Zwischen dem Pädagogen, 32, und der 14-Jährigen bestand kein “Obhutsverhältnis“

Koblenz. Dieses Urteil entsetzt Eltern in Deutschland: Ein Hauptschullehrer, 32, aus dem rheinland-pfälzischen Kreis Neuwied verführte eine Schülerin, 14. Trotzdem sprach das Oberlandesgericht Koblenz den Pädagogen vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener frei und hob eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auf (Az.: 1 Ss 213/11).

Als Begründung gab das Gericht an, dass kein "Obhutsverhältnis" vorliege. Die Jugendliche sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Er sei in ihrer Klasse nur dreimal als Vertretung im Fach Katholische Religion eingesprungen. Grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar. Schule und Eltern des Mädchens sind empört: "Eine Katastrophe. So kann Schule nicht funktionieren", sagte der Schulleiter der "Rhein-Zeitung". Die Eltern sind "total niedergeschlagen".

Es begann auf einer Klassenfahrt zu einem Musical nach Hamburg. Der beliebte Klassenlehrer der Parallelklasse und die schüchterne Schülerin unterhielten sich angeregt. Er hörte sich ihre Probleme an, gab Ratschläge und machte Witze. Das war Anfang 2006. Ende 2006 kamen sich beide im Onlinechat, über SMS und E-Mails näher. Er schickte ihr einmal sogar ein Foto eines männlichen Geschlechtsteils. Zu einer Liebesbeziehung kam es aber erst, nachdem das Mädchen einen Tanzkursus des verheirateten Mannes besucht hatte. Fünf Monate trafen sich beide, unter anderem im Putzraum der Schule. Insgesamt kam es zu 22 sexuellen Kontakten, ermittelte die Justiz.

Die geheime Beziehung flog auf, nachdem die mittlerweile Fünfzehnjährige erfuhr, dass der Lehrer sich zuvor auch an ihre ältere Schwester herangemacht hatte.