München. Am Anfang zwangen die beiden Jungen die Seniorin, eine halbe Flasche hochprozentigen Kräuterschnaps zu trinken. Als sich die 83 Jahre alte Dame weigerte, rammten die 13-Jährigen ihr die Flasche gegen die Zähne und in den Hals. Einer urinierte auf die Seniorin und in die Flasche, schüttete den Inhalt über sie. Sie traten ihr am Boden liegendes Opfer, sprühten ihm Rasierschaum in den Mund und flüssige Speisewürze ins Gesicht. Wahrscheinlich dauerte das Martyrium mehrere Stunden. Irgendwann ließen die Teenager die Seniorin liegen und flohen.

Der schreckliche Überfall geschah am Montag im Münchner Stadtteil Milbertshofen. Einer der Jugendlichen, der als Mitläufer gilt, bekam am Abend wohl Gewissensbisse. Er vertraute sich der Mutter seines Freundes an. Diese schaltete die Polizei ein.

Die Beamten fanden das verletzte Opfer schwer verstört in seiner Wohnung und ließen die alte Frau in ein Krankenhaus bringen. Lebensgefahr soll für sie nicht bestanden haben, sagte Polizeisprecher Peter Reichl der "Süddeutschen Zeitung".

Die an Demenz erkrankte Frau erlitt Verletzungen an Hornhaut und Bindehaut. Ob die Rentnerin Spätfolgen an den Augen davontragen wird, konnten die Ärzte noch nicht sagen. Die Frau konnte bisher nicht aussagen. Deshalb gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Die 83-Jährige, um die sich eine Nichte kümmert, war gestern noch im Krankenhaus.

Die Polizei leitete sofort die Fahndung nach dem zweiten Täter ein. Wenig später wurde der Verdächtige über Handy geortet und in der Münchner Innenstadt verhaftet. Er gilt als Haupttäter und kannte die Rentnerin. Er soll manchmal für sie eingekauft haben. Doch nachdem der Junge der Seniorin am Rosenmontag ohne Grund so stark gegen das Bein getreten hatte, dass sie nicht mehr richtig gehen konnte, brach sie den Kontakt ab. Sie erzählte niemandem davon.

Die Polizei geht davon aus, dass die 83-Jährige den Kindern ahnungslos die Tür öffnete. Was die beiden Hauptschüler dazu veranlasst hat, sie zu foltern, ist noch nicht geklärt. Sie streiten die Tat ab und belasten jeweils den anderen.

Der Haupttäter gilt als verhaltensauffällig. Er befand sich bereits in ambulanter psychologischer Behandlung und stand unter Beobachtung des Jugendamts. Jetzt wurde er stationär eingewiesen. Die Polizei hatte mit ihm schon häufiger zu tun, weil er von zu Hause ausgerissen war. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" wird er bislang nicht auf der sogenannten Proper-Liste der Polizei geführt. Dort werden jugendliche Intensivtäter aufgelistet, die bereits eine bestimmte Anzahl an Straftaten verübt haben oder durch besondere Aggressivität aufgefallen sind. Auch der zweite Täter ist beim Jugendamt seit geraumer Zeit bekannt. Er hält sich derzeit bei seinen Eltern auf.

Die Schüler sind noch nicht strafmündig und können daher juristisch nicht belangt werden. Laut Polizei müsse jetzt das Jugendamt über die Zukunft der beiden Straftäter entscheiden.