Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, müssen dort auch tatsächlich gewohnt haben.

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Führerschein-Tourismus in Europa in die Schranken gewiesen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden am Donnerstag, dass Behörden oder Gerichte Erkundigungen einziehen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch tatsächlich gewohnt haben. Teilt das betreffende EU-Land mit, dass dies nicht der Fall war, dürfen die Behörden den Autofahrern den Gebrauch des ausländischen Führerscheins untersagen.

Geklagt hatten zwei Deutsche, die nach Drogen- und Alkoholfahrten ihre Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen machten. Sie beriefen sich auf das Europarecht, nach dem EU-Mitgliedsstaaten ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen müssen. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis – mindestens 185 Tage in Polen gewohnt zu haben – erfüllten sie allerdings nicht, wie sie später vor Gericht einräumten.

Anwalt Werner Säftel, der eine der Klägerinnen vertrat, hatte im Prozess betont: „Mir geht es nicht darum, irgendwelche Missbräuche durchzufechten und ungeeignete Verkehrsteilnehmer auf die Straße zu bringen.“ Aber die europäischen Vorgaben müssten nun einmal rechtskonform ausgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof habe klar gesagt: „Missbräuche müssen da abgestellt werden, wie sie sich ereignen, im Ausstellerstaat“, sagte Säftel.

„Wir lehnen uns nicht gegen den Europäischen Gerichtshof auf“, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Trotzdem sei es zulässig, dass die deutschen Behörden oder Gerichte Informationen bei den Aussteller-Staaten einholen, wenn Zweifel bestehen, dass der Autofahrer seinen Wohnsitz dort gehabt hat.

Die konkreten Fälle der beiden Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster noch einmal neu entscheiden. Das OVG hatte die Klagen zwar bereits abgewiesen, sich aber damit zufriedengegeben, dass die Autofahrer zugaben, gar nicht in Polen gewohnt zu haben. Diese Informationen müssten aber direkt von den polnischen Behörden eingeholt werden. Anwalt Säftel schätzte, dass in Deutschland rund 15000 polnische Führerscheine in Gebrauch sind.