Obwohl die Entlassung der Frau „juristisch korrekt und nicht zu beanstanden“ gewesen sei, wolle man die Kündigung zurückzuziehen.

Hannover/Berlin. Die wegen eines Bagatellvergehens um ein Stück geklaute Teewurst gekündigte Pflegerin in einem Altenheim in Hannover darf nun doch weiterarbeiten. Obwohl die Entlassung der Frau „juristisch korrekt und nicht zu beanstanden“ gewesen sei, habe man sich dazu entschlossen, die Kündigung zurückzuziehen und die Frau weiterzubeschäftigen, teilte der Geschäftsführer der Berliner Trägergesellschaft Evangelisches Johannesstift Altenhilfe, Wilfried Wesemann, am Freitag in Hannover mit.

Die körperlich behinderte, 41 Jahre alte Pflegerin hatte 18 Jahre lang im Seniorenzentrum St. Martinshof in Hannover-Misburg gearbeitet. Sie verlor ihren Job, weil sie ein Brot mit Teewurst verzehrt hatte, das eigentlich für die Heimbewohner bestimmt war. Die Frau klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht Hannover, ein Gütetermin sollte Anfang Dezember stattfinden. Als das Gericht am Donnerstag über den Termin die Medien informierte, wurde der Fall öffentlich und löste eine Welle der Entrüstung aus.

Wesemann sagte, der Sachverhalt, dass die Frau wegen Diebstahls ihre Kündigung erhalten habe, sei „unstrittig“. Schon zuvor sei das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Frau und dem Pflegeheim problematisch und über Jahre „nicht ohne Beanstandung“ gewesen. Unter Berücksichtigung „christlich-diakonischer“ Werte wie „Fürsorge“ und „Nächstenliebe“, denen man sich verpflichtet fühle, werde aber nun von der Kündigung Abstand genommen, sagte Wesemann.