Luxemburg. Verspätet sich ihr Flug, können Passagiere künftig leichter Ansprüche gegen die Fluglinie geltend machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern Urteile (Az.: C-402/07 und C-432/07) gesprochen, die Verbraucherrechte gestärkt. Danach steht Kunden ein pauschaler Ausgleich von (je nach Distanz) 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt laut EuGH aus einer EU-Verordnung. Fluglinien müssen nur dann nicht zahlen, wenn sie beweisen können, dass die Verspätung auf nicht beherrschbare Umstände zurückgeht.