Der viertgrößte Jackpot in der deutschen Lotto-Geschichte wurde gleich zweimal geknackt. Warum die Gewinner nicht teilen müssen.

Stuttgart. Der viertgrößte Jackpot in der Geschichte des Deutschen Lottoblocks ist von einem Tipper aus Bayern geknackt worden. Trotzdem bekommen wohl zwei Spieler den Betrag in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausgezahlt. Der Bayer gab in einer regulären Annahmestelle seinen Schein ab. Der zweite Spieler tippte online bei einem privaten Lotterievermittler - in Deutschland eigentlich verboten. Die staatliche Lotterie nennt den Gewinn deshalb „schwarzen Jackpot“. Nach Angaben des unter britischer Lizenz firmierenden Anbieters Tipp24 will der Gewinner anonym bleiben. Es wird nicht einmal bekanntgegeben, aus welchem Land er kommt.

Warum müssen die beiden Lotto-Gewinner den 31,7-Millionen-Jackpot nicht teilen?

Der Online-Tipper hat mit seinem Schein nicht am „normalen“ Lotto der staatlichen Gesellschaften im Deutschen Lottoblock teilgenommen, sondern an einer Art Parallel-Lotterie im Internet. Früher waren die Glücksspielseiten privater Vermittler im Internet eine Art virtuelle Annahmestelle. Sie haben die Tipps gesammelt und dann an die staatlichen Lottoblöcke weitergeleitet. Seit dem vollen Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrag Anfang des Jahres ist Internet-Lotto verboten. Die Tipp24 AG bildet deshalb das deutsche staatliche Lotto über eine englische Tochtergesellschaft ab: Die Einsätze sind gleich hoch, die Gewinne auch. Einen Einfluss auf das staatliche Lotto haben die Online-Ziehungen nicht: Sie erhöhen weder den Jackpot, noch muss im Gewinnfall mit Online-Tippern geteilt werden. Formell handelt es sich nicht um eine Lotterie, sondern um eine Wette auf den Ausgang der Lotterie.

Warum ist das Online-Tippen verboten?

Jedes Glücksspiel, also auch Lotto, im Internet ist seit Anfang 2009 vom neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland untersagt. Die staatlichen Lottogesellschaften der Bundesländer haben daraufhin ihre Internetangebote gestrichen. Mit der Beschränkung auf Lotto-Annahmestellen soll vor allem die Spielsucht eingedämmt und der Jugendschutz garantiert werden. Auch bei Tipp24 ist es Bestandteil der Teilnahmebedingungen, dass nicht von deutschem Boden aus getippt werden darf. Allerdings kann man als Deutscher vom Ausland aus mitspielen. Die Regelung gilt bei den Aufsichtsbehörden als kaum überprüfbar.

Wie beurteilen die Gerichte das Verbot?

Die privaten Anbieter haben gegen den Staatsvertrag geklagt, weil er aus ihrer Sicht das Europarecht auf freien Wettbewerb verletzt und unverhältnismäßige Regeln vorschreibt. Lotto mache nämlich gar nicht süchtig und dürfe daher nicht so stark reguliert werden. Bisher hat es dazu eine Menge gerichtlicher Entscheidungen auf deutscher Ebene gegeben. So gab ein Berliner Gericht den Online-Anbietern recht, ein niedersächsisches Gericht den staatlichen Lottogesellschaften. Eine Klärung der deutschen Situation vor dem Europäischen Gerichtshof steht aus. Ein als richtungsweisend eingestuftes Urteil der europäischen Richter für Portugal tendiert zur Position der staatlichen Gesellschaften.

Steht Tipp24 jetzt vor dem Ruin?

Nach Angaben des Unternehmens ist das nicht der Fall. „Grundsätzlich werden die Gewinne aus den Spieleinsätzen generiert“, sagt Svitlana Komar von Tipp24. Außerdem sei das Ganze über verschiedene Schutzmechanismen abgesichert. Das Unternehmen hat sich also gegen den Hauptgewinn versichert. Trotzdem musste die Gewinnprognose für das laufende Jahr kräftig gesenkt werden. Bei 85 Millionen Euro Umsatz rechne man nun statt mit 40 Millionen Euro nur noch mit 30 Millionen Euro Ergebnis vor Steuern und Zinsen. Dies musste am Donnerstag sofort bekanntgegeben werden, weil das Unternehmen eine Aktiengesellschaft ist und im SDAX, einem Aktienindex für Kleinunternehmen, notiert wird. Neben dem Deutschlandgeschäft macht das Unternehmen vor allem in Italien und Spanien große Umsätze. (dpa)

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