Ein Münchner Geschäftsmann wollte einer Gruppe Jugendlicher helfen und wurde brutal niedergeschlagen. Gegen die beiden bereits vorbestraften Täter ist Haftbefehl beantragt worden.

München/Hamburg. Mut zur Zivilcourage - eine Tugend, die einem nicht zum Verhängnis werden sollte. Doch erschreckende Szenen spielten sich am Sonnabendnachmittag auf einer S-Bahn-Station in München ab. Ein 50 Jahre alter Mann wurde von zwei Jugendlichen (17 und 18) brutal zusammengeschlagen und starb an den Folgen seiner Verletzungen.

Der Münchner Geschäftsmann hatte sich gegen 16 Uhr in der Bahn-Linie S 7 in eine Auseinandersetzung zwischen dem 17- und 18-Jährigen und einer Gruppe Jugendlicher eingemischt. Unter Androhung von Schlägen hatten die beiden versucht, Geld von den vier Heranwachsenden zwischen 13 und 15 Jahren zu erpressen, erklärte Andreas Ruch, Sprecher des Polizeipräsidiums München. Der 50-Jährige war der Gruppe vorbildlich zu Hilfe geeilt. Er verständigte den Polizeinotruf und bot den Erpressungsopfern an, sie auf ihrer Weiterfahrt zu begleiten.

An der Haltestelle Solln verließen dann alle Beteiligten die Bahn. Unvermittelt attackierten die Täter ihr Opfer noch auf dem Bahnsteig. Unter Schlägen und Tritten stürzte der 50-Jährige und verlor das Bewusstsein. Die beiden Täter flüchteten über die Bahngleise. Unterdessen alarmierten Augenzeugen die Polizei. Vergeblich versuchten die Rettungskräfte, den Mann ins Bewusstsein zurückzuholen. Gegen 18.20 Uhr erlag er seinen schweren Läsionen im Krankenhaus. Ob die tödlichen Kopfverletzungen auf den Aufprall beim Sturz oder auf Tritte zurückzuführen sind, ist noch unklar.

Die Gewalttäter versteckten sich in einem nahe gelegenen Gebüsch, konnten aber wenig später festgenommen werden. Mittlerweile wurde Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Der Münchner Staatsanwalt Laurent Lafleur erklärte, dass es ein Mord aus niedrigen Beweggründen gewesen sei. Eine Tat aus "Vergeltung und Rache", die "sittlich auf niedrigster Stufe" stehe.

Die beiden arbeitslosen deutschen Täter sind laut Staatsanwaltschaft aktenkundig. Der zum Tatzeitpunkt angetrunkene 18-Jährige sei wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Diebstahls bereits vorbestraft und habe schon eine vierwöchige Haftstrafe abgesessen. Sein 17 Jahre alter Komplize sei wegen Diebstahls und mehreren Drogendelikten polizeibekannt. Lokalen Medienberichten zufolge lebt er zurzeit in einer Einrichtung für jugendliche Drogensüchtige.

Wiederholt kam es in vergangenen Jahren zu Übergriffen in Münchner S- und U-Bahn-Stationen. Besonders die Gewalttat zweier junger Männer, die einen damals 76 Jahre alten Rentner lebensgefährlich verletzten, sorgte für Schlagzeilen. Angesichts des aktuellen Falles bekräftigte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die Forderung, Straftäter bereits ab 18 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Bislang kann bei Straftätern zwischen 18 und 21 Jahren das Jugendstrafrecht angewandt werden. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprachen sich gestern für einen strengeren Strafumgang mit jugendlichen Straftätern aus.