Christian Rossiter (49) darf sterben. Das entschied am Freitag der Oberste Gerichtshof in Perth im Westen Australiens.

Perth. Das Pflegeheim, in dem der querschnittsgelähmte Rossiter versorgt wird, hatte das Gericht gebeten, eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Der ehemalige Aktienhändler hatte seine Pfleger zuvor gebeten, die künstliche Ernährung durch einen Schlauch einzustellen. In Australien haben Patienten das Recht, medizinische Behandlung zu verweigern. Wer sie allerdings dabei unterstützt, wie es in diesem Fall das Personal des Heims tun müsste, dem droht lebenslange Haft. Das Gericht entschied, dass die Ernährung des Betroffenen nach einer ärztlichen Beratung eingestellt werden darf. (hpamp)