Ein weiterer Fall von Rausschmiss. Eine Berliner Schülerin wurde trotz Fahrausweis des Zuges verwiesen. Der Ausweis war erst für einen späteren Zeitpunkt gültig.

Berlin. Die Meldungen über von Bahnangestellten ausgesetzten Kindern und Jugendlichen reißen nicht ab. Nach der zwölfjährigen Deborah , die aus einem Regionalzug bei Rostock verwiesen wurde, der 14-jährigen Luca aus Hamburg und einer 13-Jährigen , die in einem Regionalexpress (RE6) auf dem Rückweg von der Schule in Heiligengrabe nach Neuruppin (Brandenburg) geworfen wurde, wurde nun ein weiterer Fall bekannt. Ein 14-jähriges Mädchen, das von Berlin-Spandau aus zur Schule in Berlin-Albrechtshog unterwegs war, wurde laut Zeitungsbericht des Zuges verwiesen. Die Schülerin hatte zwar einen Fahrausweis, dieser sei aber erst später gültig gewesen, so die "Berliner Zeitung". Das reichte der Schaffnerin, um das Mädchen rauszuwerfen. Die Mutter holte ihre Tochter mit dem Auto ab und fuhr sie zur Schule. Die Bahn in Berlin wollte sich zunächst ohne genaue Prüfung nicht zu diesem Vorfall äußern.

Seit den bisherigen Fällen müssen die Kundenbetreuer im Nahverkehr eine Dienstanweisung befolgen: Minderjährige dürfen nicht des Zuges verwiesen werden, so ein Bahnsprecher. Wer dagegen verstoße, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mitte Oktober hatte es einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Eine Zwölfjährige hatte dort zu Fuß nach Hause laufen müssen. In beiden Fällen wurden die Verantwortlichen, ein Schaffner und eine Schaffnerin, vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Fall der 12-jährigen Deborah wird kein Verfahren gegen die Schaffnerin angestrengt .