Hollywoodstar Sharon Stone (50) hatte eine Botox-Behandlung für ihren Adoptivsohn angeregt.

Los Angeles. Der Richter nannte es höflich "elterliche Überreaktion": Hollywoodstar Sharon Stone (50) hatte eine Botox-Behandlung für ihren Adoptivsohn angeregt, weil dieser an Fußgeruch leide. Das US-Magazin "People" berichtet jetzt erstmals über Einzelheiten des Sorgerechtsverfahrens, das Stone wegen des kleinen Roan (8) angestrengt hatte. Die Schauspielerin scheine "in medizinischen Angelegenheiten überzureagieren", so der Richter. Leider seien diese Reaktionen "schmerzhaft für das Kind". Stone delegiere zudem "eine Vielzahl ihrer elterlichen Aufgaben an Dritte".

Es sei für das Gericht nicht ersichtlich, dass die Mutter in ihrer Karriere etwas kürzergetreten sei, um für das Kind da zu sein. Eine Therapie habe sie abgelehnt, solange sie nicht in ihren Terminplan passe. Der Richter: "Solches Verhalten ist nicht im Interesse des Kindes." Stones Ex-Ehemann Phil Bronstein (55), mit dem Roan in San Francisco lebt, hatte eine simple Lösung für das Käsefuß-Problem vorgeschlagen: Das Kind soll zukünftig Socken tragen.

Stones Antrag, dass Roan wegen "besserer ärztlicher Versorgung" nach Los Angeles ziehen solle, wurde abgelehnt. Immerhin: Die Schauspielerin darf ihren Adoptivsohn einmal im Monat besuchen.